Freitag, August 24, 2007

Ehrenamtsseite des Landes NRW

Unter dem Link


findet man die Ehrenamtsseiten des Landes NRW. Die Seiten werden betreut vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW. Auf diesen Seiten finden sich wohlgegliedert eine Vielzahl von Hinweisen und Downloads zum Ehrenamt. Die Gliederung ist leicht zugänglich auf der rechten Seite angebracht. Sie enthält folgende Punkte:

Aktuelles
Bürgerschaftliches Engagement
Unternehmerisches Engagement
Projekte
Wettbewerbe
Arbeitshilfen
Links
Lexikon


Im folgenden werden die einzelnen Punkte kurz vorgestellt und ein direkter Link zu jedem Punkt angeboten.

Aktuelles


Man wird mit dem Satz


"Herzlich willkommen bei engagiert-in-nrw.de, dem Portal für bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement in Nordrhein-Westfalen"

freundlich begrüßt und darunter finden sich eine Vielzahl von Eintragungen von aktuellem Ereignissen. Dabei wird jedes Ereignis einem von zwei Kategorien zugeordnet.

Bürgerschaftliches Engagement oder Unternehmerisches Engagement

Als nächster Eintrag auf der rechten Seite folgt:

Bürgerschaftliches Engagement

http://www.engagiert-in-nrw.de/buergereng/index.php


Hier wird einem folgende Einleitung geboten:


"Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe - so unterschiedlich die Begriffe verwendet werden, so eindeutig ist deren Substanz. Das in unzähligen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Initiativen geleistete Engagement ist ein zentraler Stützpfeiler unserer Gesellschaft.
Die aktuellen Entwicklungen sind hierbei ermutigend: Bürgerschaftliches Engagement erweist sich nicht als flüchtige Mode, sondern als Dauerbrenner mit »Wachstumsraten«. Laut Freiwilligensurvey (bundesweite Erhebung zum ehrenamtlichen Engagement) setzen sich immer mehr Menschen freiwillig für ihr Gemeinwesen ein und verwirklichen so die Vision einer aktiven Bürgergesellschaft.
Dabei werden innovative, ungewohnte Wege beschritten. Trägerorganisationen der Zivil- bzw. Bürgergesellschaft kooperieren mit Unternehmen und öffentlichen Institutionen und profitieren dabei von den jeweiligen Kompetenzen.
Die Rubriken
Projekte, Akteure und Netzwerke bieten Ihnen einen Überblick über die Vielfalt der »Engagementszene« in Nordrhein-Westfalen."


Dann wird auf das unternehmerische Engagement näher eingegangen:

Unternehmerisches Engagement

http://www.engagiert-in-nrw.de/unterneng/index.php


"Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen, die sog. Corporate Social Responsibility wird von Unternehmen zunehmend als Chance betrachtet, sich öffentlichkeitswirksam für eine zukunftsfähige Gesellschaft einzusetzen.
Unternehmen praktizieren bürgerschaftliches Engagement in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Dazu gehören Themen- und Handlungsfelder wie Arbeitswelt und Ausbildung, Bildung und Wissen, Soziales Engagement, Kultur und Freizeit, Sport, Stadtteil und Gemeinwesen, Umweltschutz, Gesundheitsförderung, Kinder, Jugend und Familie.
Neben Konzernen werden verstärkt kleine und mittlere Unternehmen aktiv im Engagement für soziale, ökologische und kulturelle gesellschaftliche Belange. Dabei entsteht eine Win-Win-Situation für die Unternehmen, stärkt das Engagement für Andere doch auch die sozialen Kompetenzen und den Teamgeist der eigenen Mitarbeiter sowie die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen.
In den Rubriken
Projekte, Akteure und Netzwerke können Sie sich umfassend über unternehmerisches Engagement für die Gesellschaft informieren."


Darüberhinaus gibt es unter dem Punkt


Projekte


eine Projektdatenbank. Dazu heißt es einleitend:


"Die Projektedatenbank bietet Ihnen einen Überblick über Aktivitäten des bürgerschaftlichen oder unternehmerischen Engagements, seien es zeitlich begrenzte Projekte oder ausgewählte, projektmäßige Tätigkeitsbereiche von Gruppen, Organisationen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen."

Dann folgt ein Hinweis auf Wettbewerbe:


Wettbewerbe



"Wettbewerbe sollen ermutigen, motivieren und herausragende Beispiele bürgerschaftlichen Engagements bekannt machen. Informieren Sie sich in dieser Rubrik über aktuelle Wettbewerbe und deren Teilnahmebedingungen. Die Rubrik wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Wettbewerbe zum bürgerschaftlichen Engagement
Wettbewerbe zum unternehmerischen Engagement

Hier finden Sie außerdem alle wichtigen Informationen zum Unternehmenswettbewerb ENTERPreis, den das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW 2007 zum zweiten Mal ausrichtet."

Unter dem Punkt

Arbeitshilfen

http://www.engagiert-in-nrw.de/arbeitshilfen/index.php

wird ein umfangreiches Angebot an Literatur zum ansehen und Downloaden angeboten.

"Auf diesen Seiten finden Sie eine Auswahl an Literaturhinweisen und -tipps zu verschiedenen Aspekten von Engagement.
Die Rubriken »Grundlagen des Engagements« und »Unternehmerisches Engagement« versammeln Handbücher, Texte und empirische Studien, die sich (allgemein) mit den wissenschaftlichen Grundlagen des bürgerschaftlichen und unternehmerischen Engagements befassen.
In der Rubrik »Engagementpraxis« werden praxisnahe Arbeitshilfen, Leitfäden und Handreichungen vorgestellt, die unmittelbaren Bezug zum Thema Bürgerschaftliches Engagement haben.
Weitere inhaltliche Rubriken sind »Bürgerbeteiligung«, »Vereinsarbeit«, »Stiftungswesen«, »Öffentlichkeitsarbeit«, »Finanzierung« und »Versicherungsschutz«.
Die Literaturauswahl wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt."

Die in solchen Seiten übliche Linkiste fehlt nicht. Unter dem Begriff

Links

http://www.engagiert-in-nrw.de/links/index.php


findet sich folgender Hinweis:

"In dieser Rubrik finden Sie ausgewählte weiterführende Links zu landes- und bundesweit sowie international tätigen Organisationen und Akteuren der Bürgergesellschaft. Die Auswahl wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
International "


Abgeschlossen werden die Seiten mit einem Lexikon zur ehrenamtlichen Arbeit. Wer da direkt drauf gehen will sollte folgenden Link benutzen

Insgesamt sind die Seiten informativ und interessant. Eine weiter Quelle, die man sich merken kann.

Donnerstag, August 16, 2007

Kann man Ehrenamt und Ferien miteinander verbinden?

Ja, im weitesten Sinn.

Das Diakonische Werk des evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken sucht u.a. für Ihre Familiefreizeit Ehrenamtliche.
Die Diakonie bietet auf ihrer Reiseseite http://www.dw-st.de/reisen/orga/ehrenamt.htm Urlaub für die Seele und für Jung und Alt zu verschiedenen Urlaubszielen in Deutschland, aber auch im näheren Ausland an.

Ein Grund, dass diese Reisen recht preisgünstig angeboten werden sind die ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In den Häusern auf den Inseln Borkum und Spiekeroog übernehmen diese die Bewirtschaftung und ggf. auch die Reiseleitung. 2007 wurden nach eigenen Angaben vor allem Kochfrauen und –männer als Freiwillige Helfer gesucht.

Die Ehrenamtlichen sollten folgende Fähigkeiten mitbringen:
- vor allem Freude am Umgang mit Menschen,
- Teamfähigkeit und
- Zuverlässigkeit.

Im Gegenzug werde Ihnen eine nette Gemeinschaft, eine kleine Aufwandsentschädigung, Erstattung der Fahrtkosten sowie eine jährliche Dankeschönfahrt angeboten.

Wir finden, ein Zusammenwirken dass sich für alle lohnt, für die Urlauber und für die „Arbeitenden“.

Donnerstag, August 09, 2007

Aktiv-Patenschaften

Über den Link http://www.patenschaften-aktiv.de/ kommen Sie auf die Seite für „Aktivpatenschaften“. Sehr umfangreich können Sie sich dort über diese „Ehrenamtsart“ informieren.
Folgende Patenschaftsformen gibt es, die ausführlich beschrieben werden:
- Kinderpatenschaft
- Familienpatenschaft
- Lernpatenschaft
- Job- und Ausbildungspatenschaft
- Karrierepatenschaft (Mentoring oder Coaching von Nachwuchskräften)
- Besuchsdienste

Über einen Link können Sie sehen, welche Möglichkeiten es in Ihrer Nähe gibt. Diese Seite ist sehr gut aufgebaut – über einen Klick in der Postleitzahlenspalte können Sie nach Ihrer Gegend suchen oder auch über eine Suchfunktion Ihre Postleitzahl eingeben und so finden Sie entsprechende Angebote in Ihrer Nähe.

Über einen weiteren Link sehen Sie Berichte von Pat(inn)en. Hier sind eine Reihe von Berichten aufgelistet, die Ihnen einen guten Einblick geben können.

Auch die aufgeführten Links auf der Linkliste sind durchaus interessant, wenn Sie auf der Suche nach einer ehrenamtlichen Betätigung sind.

Insgesamt eine gut aufgebaute Seite – könnte meiner Meinung nach noch mit Photos etwas aufgelockert werden, was sicher auch ein sinnvolles Werbeinstrument wäre.

Donnerstag, August 02, 2007

Melanie Meier im Knast

Straffälligenhilfe in Bielefeld

Über die Arbeit des Kreis 74, Straffälligenhilfe Bielefeld e.V. kann man sich auf der Internetseite des Vereins unter http://www.kreis74.de/index.php?menue=index&inhalt=index&menue_unten=ja sehr übersichtlich informieren.

Hier wird auch für ehrenamtliche Arbeit im Verein geworben, beispielsweise kann man die Werbekarte des Kreis 74 „heute schon im Knast gewesen?“ ansehen http://www.kreis74.de/index.php?menue=wir&inhalt=werbekarte&menue_unten=ja

Was es im Einzelnen bedeutet ehrenamtlich mitzumachen, ist genau beschrieben:
Diese unentgeltliche Tätigkeit reicht von Briefkontakten zu Gefangenen, Besuchen von Langzeitinhaftierten bis zur Begleitung bei der Haftentlassung und den damit verbundenen ersten Schritten in der Freiheit. Es gibt Einzelbetreuungen, Gruppenangebote, Begleitung bei Ausgängen oder kulturelle Angebote in den Haftanstalten. Ehrenamtliche betreuen Gefangene im offenen Vollzug ebenso wie im geschlossenen und arbeiten dabei in den Justizvollzugsanstalten Bielefeld, Herford, Detmold oder Hövelhof.

Beratung durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Kreis 74, Fortbildungen (z.B. Einführungskurse), fachliche Begleitung und auch Supervision werden den Ehrenamtlichen dafür geboten.

Interessant finden wir besonders die Benutzung neuer Medien für die Öffentlichkeitsarbeit, man kann nämlich 4 verschiedene Videos über die Arbeit von Ehrenamtlichen auf youtube eingestellt finden.
So ist nicht nur Melanie Meier, sondern neben ihr auch Hilde Petri, Martin Fels und andere freiwillig im Knast:
http://www.youtube.com/watch?v=-ufFUC-smRk
http://www.youtube.com/watch?v=QPL_s3fbcWw
http://www.youtube.com/watch?v=GiJit_UjnLA&mode=related&search=
http://www.youtube.com/watch?v=_Fk7r9hnAEQ&mode=related&search=

Wessen Interesse geweckt ist, der schaue doch mal rein.

Donnerstag, Juli 26, 2007

Informationsseite für ehrenamtliche Personen und Senioren zum Thema Unfallversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Seite www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de wurde von einem Studenten-Projekt ( http://www.stu-kv.de/ ) entwickelt um älteren Menschen und auch Ehrenamtlichen einen neutralen Wegweiser zum Thema Unfallversicherung zu geben.
Leider werden Senioren in der Praxis oft unnötige Versicherungen verkauft. Diese Seite gibt Ehrenamtlichen oder Senioren eine neutrale Hilfestellung um unseriöse Angebote zu entdecken. Hier können sich Interessierte selbst zum Thema informieren, ob zum Beispiel der Abschluss einer Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist und was beachtet werden soll, hilfreiche Checklisten können dazu abgerufen werden.

Es handelt sich bei dieser Seite um eine neutrale Informationsplattform, es werden keine Unfallversicherungen verkauft.

Donnerstag, Juli 19, 2007

„Wir geben dem Ehrenamt ein Gesicht“

Die Stadt Wolfsburg hat unter diesem Motto eine Kampagne zum Thema Ehrenamt im Breich Kinder und Jugendliche in Leben gerufen.

Zu finden ist die Kampagne unter: http://www.wob4u.de/1125.html
Die Macher beschreiben Ihre Idee wie folgt:
Ehrenamtliches Engagement hat in Wolfsburg viele Gesichter. In den kommenden Monaten wollen wir hier Fotos von über 100 ehrenamtlich tätigen Menschen veröffentlichen, die in Wolfsburg aktiv sind.
Auf den Fotos sind viele Menschen unterschiedlichster Altersklassen abgebildet, die sich ehrenamtlich engagieren, u.a. auch der Oberbürgermeister.

Wir finden, es ist eine gelungene Aktion, Werbung für das Thema zu machen und gleichzeitig Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, in den Fokus zu stellen.

Die Kampagne verfolgt noch ein anderes Ziel: den politisch verantwortlichen Menschen in Wolfsburg zu zeigen, wer sich alles für Kinder und Jugendliche stark macht, - sehr gelungen finden wir.
Ebenso wie die ansprechende Gestaltung im Retro-Look.

Samstag, Juli 14, 2007

1. Jahr Ehrenamtsblog

Wie schnell die Zeit vergeht. Am 5. Juli 2006 wurde der erste Beitrag des Ehrenamtsblogs veröffentlicht. Seitdem gibt es von Michaele Hamburger und Michel Elberfeld einmal die Woche neuen Informationen zum Thema Ehrenamt im Internet. Zum ersten Geburtstag des Ehrenamtsblog wollen wir etwas mehr über diese beiden Personen und die Autoren des Ehrenamtblogs veraten.
Michaela Hambuger und Michel Elberfeld sind Kunstfiguren, deren Namen an die wichtigen Schritte der Entwicklung ehrenamtlicher Arbeit in Deutschland erinnen. In den Namen wird Bezug genommen auf das

Hamburger System aus dem Jahr 1788

Schon zum Ende des 18. Jahrhunderts kommt es in Hamburg mit Gründung der Hamburgischen Armenanstalt 1788 zu einer systematischen Organisation ehrenamtlicher Arbeit. Es fand eine Zusammenfassung und kommunale Kontrolle der Armenfonds statt. Hamburg wurde in 60 Bezirke aufgeteilt, denen jeweils drei ehrenamtliche Armenpfleger, die auf drei Jahre gewählt wurden, zugeordnet waren. Diese betrieben die Armenpflege mit systematisierten Fragebögen und waren einem auf Lebenszeit gewählten Armenkollegium verantwortlich.

und das

Elberfelder System aus dem Jahr 1853

Im 19. Jahrhundert war ehrenamtliche Tätigkeit sehr oft soziales Ehrenamt in der kommunalen Armenhilfe. Die Krone dieser freiwilligen sozialen Arbeit stellte das im Jahr 1853 in Elberfeld/Westfalen eingeführte Elberfelder System dar. In den folgenden 50 Jahren wurde es von fast allen größeren Städten Deutschlands als „das System sozialer Arbeit“ übernommen. In ihm wird die Stadt in kleine Quartiere aufgeteilt, und jedes Quartier erhielt einen ehrenamtlichen Armenpfleger, der die Bedürftigen in seinem unmittelbaren Wohnumfeld betreut.

Der Vorname der Beiden war nicht so leicht zu finden. Schnell hatten wir uns darauf geeinigt, dass es eine Frau und ein Mann sein sollten, und der Name des Mannes, Michel, war einfach zu finden. In ihm wird Bezug genommen auf die Figur des deutschen Michel als Personifikation der Bürger dieses Landes. Beim Frauennamen haben wir uns schwerer getan, da gab es eine Menge Vorschläge, aber keiner wollte richtig gefallen. Zum Schluß haben wir einfach einen weiblichen Michel, eine Michaela erfunden, und dabei ist es geblieben.


Wer aber schreibt nun diesen Blog wirklich?

Dieses Geheimnis soll heute gelüftet werden. Die Autoren sind oder waren Mitarbeiter der Paritätischen Akademie in Berlin oder von BürgerAktiv – Paritätische Gesellschaft zur Förderung von Bürgerengagement gGmbH und teilen sich die Arbeit untereinander auf.

Hier nun die Autoren in Namen und Bild:


Anke Baumgärtel, ehemals freie Mitarbeiterin der Paritätischen Akademie jetzt Mitarbeiterin beim Treffpunkt Hilfsbereitschaft in Berlin


Beate Häring, Referentin der Paritätischen Akademie

Ina Kant, Mitarbeiterin von BürgerAktiv – Paritätische Gesellschaft zur Förderung von Bürgerengagement gGmbH

Beatrice Schüll, Referentin der Paritätischen Akademie


Susane Steinmetz, Referentin der Paritätischen Akademie

Stephan F. Wagner, Geschäftsführer der Paritätischen Akademie

Freitag, Juli 06, 2007

Musikgenuss & Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement im kulturellen Bereich ist selten oder sagen wir, bisher wenig bekannt. In Berlin gibt es zwei Vorzeigebeispiele und zudem auch noch zwei berühmte Häuser, die dem kulturinteressierten Freiwilligen sehr interessante Einsatzmöglichkeiten bieten.
Das Konzerthaus Berlin arbeitet seit 4 Jahren mit Ehrenamtlichen. Der Kreis der "Einsatzwütigen" hat sich seit Beginn der Ehrenamtsprojekte stetig vergrößert. Auch die Projekte können so natürlich verändert und erweitert werden.

In der Philharmonie wird zur Zeit ein ehrenamtlicher Besucherservice aufgebaut. Interessanter Weise ist hier der Andrang und die Nachfrage von Freiwilligen größer als der eigentliche Bedarf.
So attraktiv kann also Ehrenamt sein. Allerdings sind die Anforderungen auch nicht ganz ohne.

Auf den Internetseiten der Philharmonie findet man leider keinen Hinweis auf den Ehrenamtsservice, vermutlich mit Absicht, um nicht noch mehr Freiwillige "anzulocken", die dann womöglich nicht eingesetzt werden können.
Dafür stellt das Konzerthaus Berlin Informationen bereit,. Schauen Sie doch mal auf die Seite http://www.konzerthaus.de und klicken Sie sich zum --> Ehrenamtsprogramm. Hier hält man Verlockendes für Sie bereit.

Donnerstag, Juni 28, 2007

Handbuch zum Ehrenamtsmanagement

Wer fachgerechte und praktisch anwendbare Materialien zum Freiwilligenmanagement braucht bzw. einen Leitfaden mit Beispielen rund ums Thema sucht, findet all das im eben erschienenen „Toolbuch – Handreichung zum Ehrenamtsmanagement“.

Die Inhalte des Toolbuches reichen von den Grundlagen wie beispielsweise Begrifflichkeiten im Feld Ehrenamt über Tipps zur Planungsphase in der Organisation, Motivationen, Anerkennungskultur, Gewinnung von Freiwilligen, Kontaktaufnahme mit den Ehrenamtlichen und dem Ausstieg aus der ehrenamtlichen Arbeit bis hin zu den rechtlichen Grundlagen und dem Wert ehrenamtlicher Arbeit.
Hier wird das Thema also von der „Wiege bis zur Bahre“ durchgearbeitet, zu speziellen Themen wie Tätigkeitsvereinbarung, Werbung, Tätigkeitsbeschreibungen von freiwilligen sind jeweils Beispiele aus der Praxis - also direkt von Organisationen, die bereits so damit arbeiten – in den jeweiligen Kapiteln beigefügt.

Die PDF kann im Netz bei der Paritätischen Akademie unter
Aktuelles und
Toolbuch - Handreichung zum Ehrenamtsmanagement
runter geladen werden.

http://www.paritaetische-akademie.de/start_aktuelles.htm

Mittwoch, Juni 20, 2007

Fragebogen für ehrenamtliches Engagement



„Was passt zu mir?“ so beginnt ein Fragebogen aus dem Hamburger Abendblatt.

Frau Gabriele Glandorf-Strotmann hat für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen sehr gut formulierte Fragen, mit nachfolgenden praktischen Beispielen zusammengetragen, damit Interessierte in einem Selbsttest herausfinden können wo Ihre Interessen liegen, sie ihre Erfahrungen einbringen können und Möglichkeiten der Betätigung aufgezählt.

Eine Frage ist z.B. Bin ich ein Mensch, dem die gesellschaftliche Entwicklung ein Anliegen ist, der global denkt und lokal handeln will? Ich will nicht nur reden sondern auch was tun.
Als mögliches Engagement nennt Frau Glandorf-Strotmann: Mitarbeit in Hungerprojekten e.V., Kinderpatenschaften, Weltladenarbeit, Amnesty International, Zukunftsrat, Agenda 21, Bürgerengagement fördern.

Wir finden es ist ein gelungenes Beispiel, sowohl das Interesse und die Lust anzuregen sich ehrenamtlich einzubringen, als auch einen guten Überblick über das Feld zu geben.


http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/22/743854.html

Freitag, Juni 15, 2007

Berliner Ehrenamtsbörsen unter einem Dach

Ständig reden wir von Vernetzung, auch heute mal wieder…

In Berlin haben zwei Ehrenamtsportale ihre Datenbanken zusammengeschlossen. Das sollten wir doch mal positiv hervorheben bei all der Datenvielfalt und gleichzeitig oft auch Unübersichtlichkeit, die sich im Netz auftut.

Die offizielle Internetseite der Stadt Berlin zum Thema freiwilliges Engagement unter www.berlin.de/buergeraktiv und das noch relativ neue Berliner Ehrenamtsnetz, zu finden unter www.ehrenamt-berlin.de machen „gemeinsame“ Sache. Das heißt, es wird hoffentlich eine breitere Reichweite bei den Nutzern erzielt.

Was bieten diese Seiten…?

Möchte sich jemand freiwillig engagieren, hat er in der Suchmaschine eine Vielzahl an Suchkriterien, was die Zielgruppen und Tätigkeitsbereiche anbelangt. Hier ist natürlich die Frage, ob so eine breit gefächerte Aufteilung der Bereiche wirklich sinnvoll ist, denn nicht hinter jeder ganz speziellen Anfrage findet sich auch ein entsprechendes Angebot. Aber wer einfach mal ein Ehrenamt sucht, findet derzeit über 270 Angebote, Tendenz steigend.

Man kann sich über rund 800 Einrichtungen, Initiativen und Vereine informieren und die Kontaktdaten erfahren. Eine Vereinsdatenbank für „jedermann“, das hat was.

Für die Vereine und Initiativen hat der Zusammenschluss der Portale den Vorteil, dass sie ihre Einträge nur einmalig eingeben und damit zwei Portale bedienen und hoffentlich auch von viel mehr Leuten gesehen und wahrgenommen werden.

Damit das Ganze nicht im luftleeren Raum schwebt und etwa leblos wirkt, gibt es natürlich auch eine Ansprechpartnerin, die auch tatsächlich gern sämtlich Anfragen beantwortet.

Das hat „Hand und Fuß“ könnte man sagen und hoffentlich auch eine langlebige Zukunft.

Schauen Sie mal rein!

Sonntag, Juni 10, 2007

Belohnung fürs Ehrenamt

Das Land Hessen hat eine neue Form der Belohnung ehrenamtlicher Arbeit Entwickelt, die

E-Card.

Wer mindestens fünf stunden pro Woche ehrenamtlich tätig ist, kann eine solche E-Card erhalten und damit im Land Hessen über 1000 Vergünstigungen bekommen.

Eine Prima Idee!!!

Auf den Seiten der E-Card im Internet wird man mit folgendem Text empfangen:

Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung!

Deshalb hat die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.Durch dieses neuartige Anerkennungsinstrument erhalten inzwischen über 11.000 Menschen die Möglichkeit, landesweit rund 1.000 Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Sportclubs, Kinos, Museen, Freizeitparks, der Einzelhandel und viele mehr machen mit, wenn es darum geht, den Einsatz der ehrenamtlich Engagierten zu honorieren.

Eine Umfrage der Hessischen Staatskanzlei unter den Inhabern der E-Card ergab, dass die Ehrenamts-Card bei ihren Besitzern sehr gut ankommt. Lesen Sie
hier mehr über die Ergebnisse dieser Erhebung.

Neben den dauerhaften Vergünstigungen gibt es auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten, die wegen begrenzter Verfügbarkeit und großer Nachfrage rasch vergriffen sein können. Wenn Sie sich bei uns
registrieren, informieren wir Sie sofort per E-Mail über diese Sonderaktionen, damit Sie sich die besten Chancen sichern können.

Wer mehr darüber erfahren will, und wie man als Hesse eine E-Card bekommen kann, der sollte unter dem folgenden Link nachschauen:

Freitag, Juni 01, 2007

Freistellung für Ehrenamtliche

In Hessen gibt es jetzt im Bereich der Jugendhilfe die Möglichkeit sich für die ehrenamtliche Tätigkeit von der Arbeit freistellen zu lassen. Im folgenden stellen wir im Blog eine Kopie der Seite des hessischen Jugendrings dazu zur Verfügung:

1. Warum ermöglicht das HKJHGB eine Freistellung für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte?

Das ehemalige Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (früher: Sonderurlaubsgesetz) hat eine unverzichtbare Grundlage für die Jugendarbeit in Hessen dargestellt. Ohne eine gesetzliche Sicherstellung einer bezahlten Freistellungsmöglichkeit für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte ist davon auszugehen, dass die Angebote der Jugendarbeit in Hessen nicht im notwendigen Umfang aufrechterhalten werden können. Dies trifft insbesondere für die durch freie Träger geleistete Jugendarbeit und dort wiederum für die verbandliche, in Gruppen organisierte Jugendarbeit zu, da die Jugendarbeit der freien Träger nur in geringem Umfang über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt.
Angebote der Jugendarbeit werden in der Regel u.a. mit Zuschüssen aus Steuermitteln öffentlich gefördert. Die Jugendverbände leisten die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen in Wochenendseminaren. Über 75.000 junge Erwachsene in Hessen stellen ihre Freizeit ehrenamtlich für die Jugendarbeit zur Verfügung. Ca. eine Million Kinder und Jugendliche in Hessen nehmen Angebote der Jugendarbeit war und finanzieren mit ihren Mitglieds- und Teilnahmebeiträgen vielfältige Angebote Freizeit- und Bildungsveranstaltungen sowie internationale Begegnungen in der Europäischen Union. Angebote der Jugendarbeit stehen dabei allen Kindern und Jugendlichen offen.
Im Dezember 2006 hat der Hessische Landtag das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJHGB) verabschiedet. Im HKJHGB sind bisherige hessische Einzelgesetze zur Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, gliedert sich in sieben Teile: Erster Teil Allgemeine Bestimmungen; Zweiter Teil Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege; Dritter Teil Außerschulische Jugendbildung; Vierte Teil Ehrenamt in der Jugendarbeit; Fünfter Teil Ausführung des Jugendschutzgesetzes; Sechster Teil Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes; Siebter Teil Schlussbestimmung. Mit der Verabschiedung des HKJHGB ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, auf dessen Grundlage eine bezahlte Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierter möglich ist, als Vierter Teil in das neue Gesetz integriert worden. Das Gesetz bietet den ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich zusätzlich zum Tarifurlaub jährlich bis zu zwölf Arbeitstage für die Tätigkeit in der Jugendgruppenarbeit oder als Freizeitenhelferinnen und -helfer freistellen zu lassen. Die Freistellung kann auf 24 halbe Tage im Jahr verteilt werden.

2. Wofür ist eine Freistellung möglich?

Die Freistellung wird gewährt für die Tätigkeit als Leiterin und Leiter, pädagogische Mitarbeiterin und Mitarbeiter oder Helferin und Helfer bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Ferner ist eine Freistellung für die Leitung, pädagogische Mitarbeit oder Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgängen, Seminaren) die von Jugendverbänden, der öffentlichen Jugendpflege und Jugendbildung sowie im Rahmen des Jugendsports durchgeführt werden möglich. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann insbesondere auch der Aus- und Fortbildung der in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. Der Betrieb ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Freistellung weiterzuzahlen.

3. Wer kann eine Freistellung erhalten?

Jede/r hessische Beschäftige über 16 Jahre (bis zur Novellierung des Gesetzes am 28. November 2000 war das Alter auf über 18 Jahre festgeschrieben), die/der in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt ist, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung. Voraussetzung ist, dass er/sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit der Jugendverbände, bei den sonstigen Jugendgemeinschaften (z. B. auch Jugendkulturinitiativen) und deren Zusammenschlüssen (Jugendringe), in der öffentlichen Jugendpflege und Jugendbildung oder im Jugendsport in Vereinen, dem Landessportbund oder in den Sportfachverbänden tätig ist.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter) trifft der Freistellungsanspruch allerdings nicht zu, da das Gesetz für sie keine Anwendung findet. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Landes- bzw. die Kommunalbedienstete) gilt der durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ausgesprochene Erlass "Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit" vom 24. November 2006 (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 50 vom 11. Dezember 2006, Seite 2844).
Die Freistellungsregelung nach dem HKJHGB gilt weiterhin nicht für Soldaten und Zivildienstleistende sowie für Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesbehörden. Beschäftigte der ehemaligen Post- und Bahnbereiche gehören jetzt zum Bereich der Privatwirtschaft. Für Soldaten trifft die Soldatenurlaubsverordnung zu, die an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes angelehnt ist. Für Zivildienstleistende findet das Zivildienstgesetz entsprechende Anwendung, worin die Freistellungsregelungen enthalten sind. Die Standortverwaltungen der Bundeswehr, die Einsatzstellen für den Zivildienst sowie die jeweiligen Interessenvertretungen der Bediensteten verfügen über die jeweils aktuellen Verordnungstexte. Soldaten, Zivildienstleistende bzw. Beamtinnen und Beamte können, sie müssen aber nicht, freigestellt werden.


4. Wann ist eine Freistellung nicht möglich?


Der/die Arbeitnehmer/in hat einen Rechtsanspruch auf Freistellung. Der Betrieb muss sie/ihn dafür freistellen und das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Eine Freistellung kann nur dann nicht von dem/der Auszubildenden, dem/der Arbeitnehmer/in in der vorgesehenen Zeit genommen werden, wenn "dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen". Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf erforderliche Vertretung nicht sichergestellt ist oder wenn ein unaufschiebbarer Arbeitsauftrag vorliegt. Eine Freistellung darf nicht vom Verhalten oder von bestimmten Leistungen der/des Arbeitnehmer/in abhängig gemacht werden. In Zweifelsfällen sollte auf Wunsch der Beschäftigten die Auszubildendenvertretung bzw. der Betriebs- oder Personalrat seine Mitbestimmungsrechte geltend machen.


5. Der Antrag kurz erklärt:


Grundlage für die Freistellung ist ein Antrag gegenüber dem Betrieb. Der Antrag ist von der entsprechenden Landesorganisation zu stellen und bedarf einer Befürwortung des Hessischen Jugendringes oder der Sportjugend Hessen. Bei Veranstaltungen der politischen Jugendverbände der im Hessischen Landtag vertretenen Parteien ist der Antrag durch deren Landesorganisationen zu befürworten. In allen übrigen Fällen ist ein Antrag des Jugendamtes notwendig.
Der Antrag ist dem Betrieb mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigten Antritt der Freistellung vorzulegen und muss klarstellen, dass alle Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 und 2 HKJHGB (ehrenamtliche und führende Tätigkeit in der Jugendarbeit, Art der Veranstaltung, Inhalt der Verantwortung) erfüllt sind.
Wie ist der Antragsweg für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugendverbänden?
Einleitend ist auf die drei vorhandenen Stellen zur Prüfung der Anträge zur Befürwortung der Freistellung hinzuweisen.
Anträge, die von Jugendverbänden gestellt werden, müssen durch den Hessischen Jugendring, Schiersteiner Straße 31-33, 65187 Wiesbaden, Tel.: (0611) 990 83 0 befürwortet werden.
Anträge die von Sportvereinen oder Sportgruppen gestellt werden, müssen durch die Sportjugend Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt, Tel.: (0 69) 67 89-2 18, Frau Harra befürwortet werden.
Anträge, die nicht durch den Hessischen Jugendring bzw. die Sportjugend Hessen befürwortet werden, müssen über das jeweils zuständige Jugendamt der Stadt bzw. des Landkreises gestellt werden.
Mit den Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendringes bzw. dem Antrag der Sportjugend Hessen, der Landesorganisationen der politischen Jugendverbände, des Jugendamtes beantragen private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts.
Der im folgenden beschriebene Weg macht das Vorgehen bezogen auf einen Jugendverband der Mitglied im Hessischen Jugendring ist - mit Ausnahme der Sportjugend Hessen - deutlich:


1. Die Jugendgruppe oder der Verband, die/der eine Freistellung z. B. für eine/n leitend tätige Jugendleiter/in anstrebt, stellt einen Antrag auf Freistellung an den Landesverband.


2. Der Landesverband prüft den Freistellungsantrag, stellt einen Antrag an den Betrieb und schickt eine Kopie dieses Antrages (bzw. einen neuen Antrag) an den Hessischen Jugendring zur Prüfung und Befürwortung. Prüfkriterien sind dabei u. a., dass die ehrenamtliche Tätigkeit in einem strukturellen Zusammenhang mit dem hessischen Landesverband steht bzw. für mindestens sieben hessische Kinder und Jugendliche wirksam wird.
Wichtig:Der Betrieb muss immer vom Landesverband um die Freistellung gebeten werden. Der Antrag wird vom Landesverband direkt an den/die Arbeitgeber/in geschickt; nicht vom Hessischen Jugendring.


3. Der Antrag des Landesverbandes an den Betrieb und an den Hessischen Jugendring muss folgende Daten enthalten:
Name, Geburtsdatum der/s Antragsteller/in(Antragsteller/innen müssen vor bzw. zu Beginn der Veranstaltung mindestens 16 Jahre alt sein)
Komplette Privatanschrift des/der Antragsteller/in
Komplette Anschrift des/der Arbeitgebers/in
Zeitraum der Freistellung(Bitte nur die Arbeitstage angeben, für die eine Freistellung beantragt wird.)
Angabe, wie viele ganze bzw. halbe Arbeitstage dies für den/die Antragsteller/in sind
Titel/kurze Beschreibung der Veranstaltung, für die eine Freistellung beantragt wird
Angabe, welche Funktionen der/die Antragsteller/in bei dieser Veranstaltung hat (z. B. Betreuer/in, Leitung etc.).


4. Der Hessische Jugendring prüft den Antrag des Landesverbandes und stellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Befürwortung aus, die im Original an den/die Arbeitgeber/in und als Kopie an den Landesverband geschickt wird.


5. Anträge auf Freistellung dürfen nicht direkt vom Veranstalter (außer der Landesverband ist selbst der Veranstalter) beim Hessischen Jugendring eingereicht werden. Zuerst ist dem Hessischen Jugendring der schriftliche Antrag des Landesverbandes vorzulegen, bevor die Anträge geprüft werden und der Hessische Jugendring die Befürwortung ausstellen kann.


6. Der/die Arbeitgeber/in erhält vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag auf Freistellung vom Landesverband sowie die Befürwortung des Hessischen Jugendringes.


7. Mit dem Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendringes können alle privaten Arbeitgeber/innen beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales die Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts beantragen (Erstattungsformulare können nur über das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Abteilung VIII, John-F.-Kenndy-Straße 4, 65189 Wiesbaden bezogen werden).
Sollte eine Freistellung aus dringenden betrieblichen Gründen in der vorgesehen Zeit nicht möglich sein - was durch den/die Arbeitgeber/in schriftlich nachzuweisen ist - ist der Betrieb verpflichtet, dies dem/der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/in umgehend schriftlich mitzuteilen.


6. Was mache ich, wenn es Schwierigkeiten gibt?


Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Freistellung müssen die Beschäftigten nicht gleich resignieren, sondern auf der Wahrnehmung des gesetzlichen Anspruchs bestehen. Wer alleine nicht weiterkommt, braucht dennoch nicht aufzugeben!
Jede/r Arbeitnehmer/in kann den Betriebsrat, Personalrat oder die Auszubildendenvertretung zur Rechtswahrung einschalten. Nach dem Betriebsverfassungsrecht steht dafür zur Verfügung das Beschwerderecht (§ 84, Abs. 1), das Mitbestimmungsrecht (§ 85, Abs. 2) und Benachteiligungsverbot durch Wahrung über den Betriebsrat (§ 78).
Außerdem können sich Beschäftigte, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, bei ihrer Organisation kostenlos rechtlich beraten und vor Gericht vertreten lassen.
Hilfestellung bei Schwierigkeiten bieten auch die hessischen Arbeitsgerichte:


Bad Hersfeld, Dudenstr. 10,36251 Bad Hersfeld,Tel.: (0 66 21) 20 30

Gießen, Ostanlage 19,35390 Gießen,Tel.: (06 41) 3 20 90, 3 20 97 bis 99

Marburg, Gutenbergstraße 29,35037 Marburg,Tel.: (0 64 21) 2 30 01

Darmstadt, Steubenplatz 14,64293 Darmstadt,Tel.: (0 61 51) 8 04-03

Hanau, Sandeldamm 24 a,63450 Hanau,Tel.: (0 61 81) 9 15 40

Offenbach am Main, Kaiserstraße 58,63065 Offenbach am M.,Tel.: (0 69) 88 79 29 und/oder 81 44 43

Frankfurt am Main, Adickesallee 36,60322 Frankfurt,Tel.: (0 69) 15 35-0

Kassel, Friedrichsstraße 32,34117 Kassel,Tel.: (05 61) 71 23-1

Wetzlar, Altenberger Str. 10,35576 Wetzlar,Tel.: (0 64 41) 4 27 88


Fulda, Bahnhofstraße 26 (Centhof),36037 Fulda,Tel.: (06 61) 97 56-0


Limburg an der Lahn, Weiersteinstraße 4,65549 Limburg,Tel.: (0 64 31) 63 03


Wiesbaden, Adolfsallee 53,65185 Wiesbaden,Tel.: (06 11) 8 15-0


Zuständig für Klagen der/des Beschäftigten ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes.
Bevor jedoch die Entscheidung des Gerichtes vorliegt, wird dringend empfohlen, mit dem Betrieb eine vorläufige einvernehmliche Regelung zu suchen.
Natürlich stehen bei Schwierigkeiten auch die Geschäftsstellen der hessischen Jugendverbände, die Gewerkschaften sowie die Geschäftsstelle des Hessischen Jugendringes für eine gezielte Beratung zur Verfügung.


7. Der Unterschied zwischen einer Freistellung für ein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit und Bildungsurlaub!


Neben der Möglichkeit der Freistellung für ein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit hat jede/r Beschäftigte in Hessen die Möglichkeit, sich nach den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 28. Juli 1998 (GVBI I, Nr. 16, S. 294) für die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung freistellen zu lassen.
Konkret heißt das: Der Anspruch, als Teilnehmer/in an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung teilzunehmen, hat keine Auswirkungen auf die Freistellung als pädagogische/r Mitarbeiter/in nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGBH).
Wichtig:Wir weisen darauf hin, dass eine Freistellung für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte nicht unter Anrechnung auf den Bildungsurlaub erfolgen darf.
Sehr wohl Einfluss auf die Freistellung als pädagogische/r Mitarbeiter/in hat aber die Tätigkeit als pädagogische/r Mitarbeiter/in bei einem Bildungsurlaub. Die Dauer dieser Freistellung kann der Betrieb entsprechend § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub auf die Freistellung anrechnen.


8. Wo erhalten Betriebe ihr Geld zurück?


Anträge auf Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die Kopie der Befürwortung des Freistellungsantrages durch den Hessischen Jugendring sind beim
Hessisches Amtfür Versorgung und SozialesJohn-F.-Kennedy-Str. 465189 WiesbadenTel.: (0611) 71 57-0
einzureichen. Hierzu gibt es Erstattungsformulare, die nur beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales angefordert werden können.
Wichtig:Ohne Vorlage der Befürwortung kann keine Erstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes erfolgen.
Für Fragen und Auskünfte zum Erstattungsvorgang stehen Ihnen Frau Schlapp, Tel.: (0611) 71 57-204 und Herr Sig, Tel.: (0611) 71 57-203 zur Verfügung.

Das Ganze kann auch auf folgender Seite nachgelesen werden:

http://www.hessischer-jugendring.de/infos/allginfo/sonderurlaub/leitfad.htm#3

Donnerstag, Mai 24, 2007

Mal über den Tellerrand schauen.

Die Paritätische Akademie bietet seit einigen Jahren Studienreisen an.
Unter anderen werden Reisen mit dem Schwerpunkt Ehrenamtliche Arbeit angeboten. http://www.paritaetische-akademie.de/start_fortbildung.htm

Beispielsweise geht eine Reise zu unseren Nachbarn nach Holland.
Überschrieben ist die Reise mit „ Soziale Arbeit mit Freiwilligen in den Niederlanden; Einblick in die holländische Projektlandschaft und deren Organisationen“
Vom 24. bis 27 September 2007 werden Projekte in Amsterdam und Utrecht besucht, um deren Arbeitsweise mit ehrenamtlichen Mitarbeitern zu erfahren.
TeilnehmerInnen können dabei sowohl die praktische Projektarbeit, als auch Verbandsarbeit kennenlernen. So sind unter anderem Besuche bei einem Dachverband und einer Freiwilligenzentrale vorgesehen.

Die andere führt über den großen „Teich“ in die USA.
Die Reise „Sozialarbeit in New York City“ wird im Rahmen eines eintägigen Seminars in Berlin vorbereitet. Das amerikanische Sozialsystem hat schon lange und vielfältige Erfahrungen beim Einsatz von Ehrenamtlichen gesammelt.
In diesem und auch während der Bildungsreise werden folgende Themen behandelt:
- Struktur des amerikanischen Sozialsystems
- Soziale Wertvorstellungen der amerikanischen Gesellschaft
- Besuch von Projekten in den Arbeitsfeldern der Migration, Gesundheitsprävention, Jugendarbeit, Behindertenarbeit, Suchtarbeit und Altenarbeit
Der nächste Reisetermin ist vom 13. bis 20. Oktober 2007


Schauen Sie doch mal rein, vielleicht haben wir Ihr Interesse geweckt.

Freitag, Mai 18, 2007

e-bay und Ehrenamt

Wenn man so mit Google, dem Datum des letzten Sonntags und dem Wort Ehrenamt rumspielt, kommt man manchmal an überraschenden Punkten raus.

Diesmal führte der Weg zu


e-bay.


Es ist schon erstaunlich was auf e-bay alles angeboten wird, wenn man das Wort Ehrenamt angibt. Hier eine kleine Liste, Stand Freitag der 18.05.2007 um 21.22 GMT:

Da die Angebote sich laufend Verändern, werden Sie, wenn sie dem unten angebeben Link zu e-bay folgen, andere Angebote finden. Trotzdem sei drauf hingewiesen, das es hier bei e-bay eine realtiv einfache Möglichkeit gibt, sich Informationen zu ehrenamtlicher Arbeit zu beschaffen.

P.S.: Ist keine Schleichwerbung, wir haben für diesen Hinweis nichts bekommen, sondern haben in gefunden und wollen auf diese Möglichkeit aufmerksam machen!

Ehrenamt und Wirtschaft – wie passt das zusammen?

Corporate Citizenship hat weiterhin Konjunktur. Die öffentliche Aufmerksamkeit an der über die Bereitstellung finanzieller Mittel hinausgehenden sozialen Verantwortung von Unternehmen ist in den letzten Jahren weiter gestiegen.

Wie kann das aber konkret aussehen?

Eine sehr informative Homepage für dieses Thema bietet die Bundesinitiative UPJ. Die Abkürzung steht für Unternehmen: Partner der Jugend, weil der Hauptfokus bei Organisationen der Jugend- und Sozialarbeit liegt. „Brücken“ zwischen den unterschiedlichen Bereichen: den sozialen Organisationen, der kommunalen Verwaltung und der Wirtschaft sollen über die Initiative „gebaut“ werden. UPJ hat bereits 1996 damit begonnen, neuartige Beziehungen zwischen Wirtschaft und Gemeinwesen zu initiieren, deren unterschiedliche Kompetenzen und Ressourcen in neuen sozialen zusammen zu führen.

Wer anschaulich sehen mag, was Corporate Citizenship ist und wie es funktioniert, kann auf der gut sortierten Seite „good practice“ im Hauptmenü anklicken und findet viele gute Beispiele dafür.

So gibt es auf der Startseite auch ein Projekt des Monats: diesmal wie die Mitarbeiter der Werbefirma McCann Erickson mit Schülern einer Förderschule einen Film gedreht haben. Warum die das machen, wie das zusammenpasst und was dabei entstehen kann ist zu erfahren unter:

http://www.upj-online.de/index/92429

Der Film kann runtergeladen werden.

Die Homepage bietet weiteren guten Service: von zahlreiche Handreichungen und Arbeitspapiere, die übersichtlich geordnet sind und echte Hilfen für die Praxis bieten , andere Publikationen, Nachrichten zum Thema bis zum Ansprechpartner für das Thema.

Freitag, Mai 11, 2007

Landesportal Ehrenamt in Baden-Württemberg mit einem Ausflug zum Thema „Ehrenamt und Schule“

Unter http://www.ehrenamt-bw.de/ kommt man auf die Ehrenamtsseite von Baden-Württemberg (B-W). Informationen rund um das Thema Ehrenamt finden sich dort. Die Seite ist sehr übersichtlich aufgebaut – auf der linken Seite befinden sich eine Reihe von Links über die sich weitere informative Seiten finden lassen wie z.B. klickt man auf „Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement“ gibt es Begriffsbestimmungen und Studien, die sich natürlich nicht nur auf B-W beziehen.

Möchte man sich ehrenamtlich engagieren findet man unter „Verbände und Organisationen“ eine Reihe von Anbietern (Verbände, Projekte, etc.). Auch lassen sich unter „Praktische Hilfen und Infos“ Hinweise zu:
- Finanzierung, Projektförderung
- Anerkennung
- Fort- und Weiterbildung
- Vergünstigungen und Vorteile
- Versicherungen und GEMA
- Vereinsarbeit
- Ehrenamt und Schule
- Was tut das Land
finden.

Interessant ist, dass der Bereich „Ehrenamt und Schule“ als Engagementbereich extra aufgelistet ist. Dort werden aktuelle Projekte vorgestellt wie ein Jugendbegleiterprogramm oder Soziales Engagement an den Realschulen
in B-W. Seit 2004 gehören Themenorientierte Projekte neben den Fächern zum Regelangebot der Realschulen (5. – 10. Klasse). Insgesamt handelt es sich um vier Themenorientierte Projekte und eines davon ist „Soziales Engagement“. Hier können Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Klassenstufe im Projekt Soziales Engagement sowohl im innerschulischen wie im außerschulischen Bereich arbeiten wie z.B. ein Sozialpraktikum in Vereinen, Verbänden, in Kirchen und Kommunen, in sozialen Einrichtungen, bei der Feuerwehr und im Sport. Das Projekt wird nach festen Regeln durchgeführt, d.h. soziales Engagement wird geplant, durchgeführt, dokumentiert, reflektiert, präsentiert und bewertet. Zum Abschluß erhalten die Schüler eine verbale Beurteilung und eine Note. Unter http://www.topse-bw.de/ können Projektbeispiele ausführlich angeschaut werden.

Aufgrund der aktuellen bildungspolitischen Diskussionen ein gutes Beispiel dafür, wie der Bildungsauftrag von Schulen mit gesellschaftspolitischen Anforderungen verknüpft werden kann und zwar so, dass die Beteiligten auch Spaß dabei haben.

Freitag, Mai 04, 2007

Heraus zum 1. Mai

So hatten wir uns das gedacht und sind von unserem Schema anlässlich des 1. Mai abgewichen. Wir haben nicht das Wort Ehrenamt in eine Suchmaschine eingegeben und dazu den 1. Mai, sondern sind auf die Seite der Arbeitnehmerorganisation in Deutschland, die Seite des DGB, gegangen und haben nach dem Begriff Ehrenamt gesucht.

Das Ergebnis war eher ernüchternd.

Es gab in den angebotenen Menüs das Wort Ehrenamt nicht!

Also haben wir es mit der Suchfunktion versucht. Besser 16 Treffer.

Aber was für Treffer. Zweimal wurde das "Glossar" angeboten. Eine Aufagbe für Indianer Jones oder höher Begabte. Ohne Geheimwissen war in dieser Bleiwüste das Wort Ehrenamt nicht zu finden.

Und die anderen 14 Möglichkeiten waren auch nicht toll. Zwei, drei Texte, in denen auf die Funkion des Betriebsrats als ehrenamtlichge Tätigkeit hingewiesen wurde. Aber nur unter Ferner liefen. Ein Text zu "Zeitpolitik".

Sozusagen Gewerkschaft Neomodern.

Einmal der Bundespräsident und ansonsten spätsozialwirtschaftliche Bleiwüsten, nur für erfahrene Sitzungsnomaden geeignet. Jeder normale Mensch verdurstet oder verliert die Konzentration bevor er in ihnen das Wörtchen Ehrenamt findet.

Man kann das noch steigern, indem man auf die Rubrik Themen geht, Themen von A-Z anklickt und jetzt das Wort Ehrenamt eingibt:

72 Nennungen

Sozusagen die Wüste Sahara in Blei. Nur für ganz erfahrene Textbeduinen geignet.

Na ja, war halt so ein Versuch und wir hatten sogar etwas Hoffnung.

Wer es sich selbst ansehen will:

http://www.dgb.de/

Aber wir gesagt, Kamele mitnehmen und viele Wasserschläuche, sonst kommt ihr in der Bleiwüste um.

Donnerstag, April 26, 2007

Ehrenamt und Umweltschutz

Eine gute Sache, sich für den Umweltschutz zu engagieren, so denken nicht nur viele Menschen sondern auch das ZDF und der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). http://www.dbu.de/
ZDF.umwelt und DBU zeichnen wieder vorbildliches Engagement ehrenamtlicher Naturschützer aus. Am Wettbewerb muna - Mensch und Natur können sich bis zum 30. Juni 2007 Einzelpersonen und Gruppen beteiligen, die in ihrer Freizeit ideenreich für den Naturschutz aktiv sind. (http://www.dbu.de/719.html)
Der Preis ist mit 25.000 Euro prämiert und zum 6. Mal ausgeschrieben. Gewinnen werden gute Ideen in Sachen Förderung von Ehrenamt und Umweltschutz.
Zu den fünf Gewinnern können aber auch Menschen gehören, die der breiten Öffentlichkeit das Thema Naturschutz mit außergewöhnlichen Aktionen und interessanten Projekten näher bringen. Die Preisverleihung findet am 28. September 2007 im Zentrum für Umweltkommunikation der DBU statt.
Eine Gute Idee auch, es nicht bei einer einmaligen Preisverleihung zu lassen, sondern „Nachahmer“ zu gewinnen und zu fördern. Im Anschluss an jede Preisverleihung folgt die sogenannte Multiplikationsförderung bzw. Nachahmerförderung. Zu diesem Zweck stellt die DBU in jedem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme beträgt 2000 Euro, ein Eigenanteil ist hier nicht erforderlich. Die DBU möchte mit diesem Fördermedium in jedem Jahr etwa 50 ehrenamtliche Projekte unterstützen.Die Ideen und Zielsetzungen der Preisträgerprojekte, bilden inhaltlich die Basis für die nachfolgend aufgeführten Förderschwerpunkte. Durch diese Nachfolgeprojekte sollen die Ideen der aktuellen muna-Preisträger bzw. die naturschutzfachlichen Inhalte ihrer Projekte Verbreitung finden.
Grundsätzlich förderfähig sind:
ehrenamtlich durchgeführte Maßnahmen,
die zur Verbesserung und Erhaltung naturnaher Lebensräume und damit zur Förderung der Biodiversität beitragen
oder durch verschiedene Formen der Umweltkommunikation die Naturschutzarbeit in besonderer Weise unterstützen.
Dr. Fritz Brickwedde, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sagt zur Idee des Preises: »Die 'muna' ist eine hervorragende Plattform, die Menschen stark zu machen, die aus freien Stücken der Natur helfen. Sie motiviert die Preisträger, in ihrem Bemühen um den Schutz einer intakten Natur nicht nachzulassen, und animiert andere, ihnen nachzueifern.«
Wir finden ein Engagement das sich allemal lohnt.