In den letzten Jahren hat es ein beispielloses Comeback ehrenamtlicher Tätigkeit gegeben. Um soziale Organisationen beim Einsatz von Ehrenamtlichen zu unterstützen, schreiben hier Mitarbeiter und Freunde der Paritätischen Akademie Berlin monatlich über aktuelle Entwicklungen des Ehrenamts.
Donnerstag, Juni 28, 2007
Handbuch zum Ehrenamtsmanagement
Die Inhalte des Toolbuches reichen von den Grundlagen wie beispielsweise Begrifflichkeiten im Feld Ehrenamt über Tipps zur Planungsphase in der Organisation, Motivationen, Anerkennungskultur, Gewinnung von Freiwilligen, Kontaktaufnahme mit den Ehrenamtlichen und dem Ausstieg aus der ehrenamtlichen Arbeit bis hin zu den rechtlichen Grundlagen und dem Wert ehrenamtlicher Arbeit.
Hier wird das Thema also von der „Wiege bis zur Bahre“ durchgearbeitet, zu speziellen Themen wie Tätigkeitsvereinbarung, Werbung, Tätigkeitsbeschreibungen von freiwilligen sind jeweils Beispiele aus der Praxis - also direkt von Organisationen, die bereits so damit arbeiten – in den jeweiligen Kapiteln beigefügt.
Die PDF kann im Netz bei der Paritätischen Akademie unter
Aktuelles und
Toolbuch - Handreichung zum Ehrenamtsmanagement
runter geladen werden.
http://www.paritaetische-akademie.de/start_aktuelles.htm
Donnerstag, Juni 21, 2007
Mittwoch, Juni 20, 2007
Fragebogen für ehrenamtliches Engagement
„Was passt zu mir?“ so beginnt ein Fragebogen aus dem Hamburger Abendblatt.
Frau Gabriele Glandorf-Strotmann hat für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen sehr gut formulierte Fragen, mit nachfolgenden praktischen Beispielen zusammengetragen, damit Interessierte in einem Selbsttest herausfinden können wo Ihre Interessen liegen, sie ihre Erfahrungen einbringen können und Möglichkeiten der Betätigung aufgezählt.
Eine Frage ist z.B. Bin ich ein Mensch, dem die gesellschaftliche Entwicklung ein Anliegen ist, der global denkt und lokal handeln will? Ich will nicht nur reden sondern auch was tun.
Als mögliches Engagement nennt Frau Glandorf-Strotmann: Mitarbeit in Hungerprojekten e.V., Kinderpatenschaften, Weltladenarbeit, Amnesty International, Zukunftsrat, Agenda 21, Bürgerengagement fördern.
Wir finden es ist ein gelungenes Beispiel, sowohl das Interesse und die Lust anzuregen sich ehrenamtlich einzubringen, als auch einen guten Überblick über das Feld zu geben.
http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/22/743854.html
Freitag, Juni 15, 2007
Berliner Ehrenamtsbörsen unter einem Dach
Ständig reden wir von Vernetzung, auch heute mal wieder…
In Berlin haben zwei Ehrenamtsportale ihre Datenbanken zusammengeschlossen. Das sollten wir doch mal positiv hervorheben bei all der Datenvielfalt und gleichzeitig oft auch Unübersichtlichkeit, die sich im Netz auftut.
Die offizielle Internetseite der Stadt Berlin zum Thema freiwilliges Engagement unter www.berlin.de/buergeraktiv und das noch relativ neue Berliner Ehrenamtsnetz, zu finden unter www.ehrenamt-berlin.de machen „gemeinsame“ Sache. Das heißt, es wird hoffentlich eine breitere Reichweite bei den Nutzern erzielt.
Was bieten diese Seiten…?
Möchte sich jemand freiwillig engagieren, hat er in der Suchmaschine eine Vielzahl an Suchkriterien, was die Zielgruppen und Tätigkeitsbereiche anbelangt. Hier ist natürlich die Frage, ob so eine breit gefächerte Aufteilung der Bereiche wirklich sinnvoll ist, denn nicht hinter jeder ganz speziellen Anfrage findet sich auch ein entsprechendes Angebot. Aber wer einfach mal ein Ehrenamt sucht, findet derzeit über 270 Angebote, Tendenz steigend.
Man kann sich über rund 800 Einrichtungen, Initiativen und Vereine informieren und die Kontaktdaten erfahren. Eine Vereinsdatenbank für „jedermann“, das hat was.
Für die Vereine und Initiativen hat der Zusammenschluss der Portale den Vorteil, dass sie ihre Einträge nur einmalig eingeben und damit zwei Portale bedienen und hoffentlich auch von viel mehr Leuten gesehen und wahrgenommen werden.
Damit das Ganze nicht im luftleeren Raum schwebt und etwa leblos wirkt, gibt es natürlich auch eine Ansprechpartnerin, die auch tatsächlich gern sämtlich Anfragen beantwortet.
Das hat „Hand und Fuß“ könnte man sagen und hoffentlich auch eine langlebige Zukunft.
Schauen Sie mal rein!
Sonntag, Juni 10, 2007
Belohnung fürs Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.Durch dieses neuartige Anerkennungsinstrument erhalten inzwischen über 11.000 Menschen die Möglichkeit, landesweit rund 1.000 Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Sportclubs, Kinos, Museen, Freizeitparks, der Einzelhandel und viele mehr machen mit, wenn es darum geht, den Einsatz der ehrenamtlich Engagierten zu honorieren.
Eine Umfrage der Hessischen Staatskanzlei unter den Inhabern der E-Card ergab, dass die Ehrenamts-Card bei ihren Besitzern sehr gut ankommt. Lesen Sie hier mehr über die Ergebnisse dieser Erhebung.
Neben den dauerhaften Vergünstigungen gibt es auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten, die wegen begrenzter Verfügbarkeit und großer Nachfrage rasch vergriffen sein können. Wenn Sie sich bei uns registrieren, informieren wir Sie sofort per E-Mail über diese Sonderaktionen, damit Sie sich die besten Chancen sichern können.
Freitag, Juni 01, 2007
Freistellung für Ehrenamtliche
Das ehemalige Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (früher: Sonderurlaubsgesetz) hat eine unverzichtbare Grundlage für die Jugendarbeit in Hessen dargestellt. Ohne eine gesetzliche Sicherstellung einer bezahlten Freistellungsmöglichkeit für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte ist davon auszugehen, dass die Angebote der Jugendarbeit in Hessen nicht im notwendigen Umfang aufrechterhalten werden können. Dies trifft insbesondere für die durch freie Träger geleistete Jugendarbeit und dort wiederum für die verbandliche, in Gruppen organisierte Jugendarbeit zu, da die Jugendarbeit der freien Träger nur in geringem Umfang über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt.
Angebote der Jugendarbeit werden in der Regel u.a. mit Zuschüssen aus Steuermitteln öffentlich gefördert. Die Jugendverbände leisten die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen in Wochenendseminaren. Über 75.000 junge Erwachsene in Hessen stellen ihre Freizeit ehrenamtlich für die Jugendarbeit zur Verfügung. Ca. eine Million Kinder und Jugendliche in Hessen nehmen Angebote der Jugendarbeit war und finanzieren mit ihren Mitglieds- und Teilnahmebeiträgen vielfältige Angebote Freizeit- und Bildungsveranstaltungen sowie internationale Begegnungen in der Europäischen Union. Angebote der Jugendarbeit stehen dabei allen Kindern und Jugendlichen offen.
Im Dezember 2006 hat der Hessische Landtag das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJHGB) verabschiedet. Im HKJHGB sind bisherige hessische Einzelgesetze zur Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, gliedert sich in sieben Teile: Erster Teil Allgemeine Bestimmungen; Zweiter Teil Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege; Dritter Teil Außerschulische Jugendbildung; Vierte Teil Ehrenamt in der Jugendarbeit; Fünfter Teil Ausführung des Jugendschutzgesetzes; Sechster Teil Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes; Siebter Teil Schlussbestimmung. Mit der Verabschiedung des HKJHGB ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, auf dessen Grundlage eine bezahlte Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierter möglich ist, als Vierter Teil in das neue Gesetz integriert worden. Das Gesetz bietet den ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich zusätzlich zum Tarifurlaub jährlich bis zu zwölf Arbeitstage für die Tätigkeit in der Jugendgruppenarbeit oder als Freizeitenhelferinnen und -helfer freistellen zu lassen. Die Freistellung kann auf 24 halbe Tage im Jahr verteilt werden.
Die Freistellung wird gewährt für die Tätigkeit als Leiterin und Leiter, pädagogische Mitarbeiterin und Mitarbeiter oder Helferin und Helfer bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Ferner ist eine Freistellung für die Leitung, pädagogische Mitarbeit oder Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgängen, Seminaren) die von Jugendverbänden, der öffentlichen Jugendpflege und Jugendbildung sowie im Rahmen des Jugendsports durchgeführt werden möglich. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann insbesondere auch der Aus- und Fortbildung der in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. Der Betrieb ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Freistellung weiterzuzahlen.
Jede/r hessische Beschäftige über 16 Jahre (bis zur Novellierung des Gesetzes am 28. November 2000 war das Alter auf über 18 Jahre festgeschrieben), die/der in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt ist, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung. Voraussetzung ist, dass er/sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit der Jugendverbände, bei den sonstigen Jugendgemeinschaften (z. B. auch Jugendkulturinitiativen) und deren Zusammenschlüssen (Jugendringe), in der öffentlichen Jugendpflege und Jugendbildung oder im Jugendsport in Vereinen, dem Landessportbund oder in den Sportfachverbänden tätig ist.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter) trifft der Freistellungsanspruch allerdings nicht zu, da das Gesetz für sie keine Anwendung findet. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Landes- bzw. die Kommunalbedienstete) gilt der durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ausgesprochene Erlass "Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit" vom 24. November 2006 (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 50 vom 11. Dezember 2006, Seite 2844).
Die Freistellungsregelung nach dem HKJHGB gilt weiterhin nicht für Soldaten und Zivildienstleistende sowie für Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesbehörden. Beschäftigte der ehemaligen Post- und Bahnbereiche gehören jetzt zum Bereich der Privatwirtschaft. Für Soldaten trifft die Soldatenurlaubsverordnung zu, die an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes angelehnt ist. Für Zivildienstleistende findet das Zivildienstgesetz entsprechende Anwendung, worin die Freistellungsregelungen enthalten sind. Die Standortverwaltungen der Bundeswehr, die Einsatzstellen für den Zivildienst sowie die jeweiligen Interessenvertretungen der Bediensteten verfügen über die jeweils aktuellen Verordnungstexte. Soldaten, Zivildienstleistende bzw. Beamtinnen und Beamte können, sie müssen aber nicht, freigestellt werden.
Der/die Arbeitnehmer/in hat einen Rechtsanspruch auf Freistellung. Der Betrieb muss sie/ihn dafür freistellen und das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Eine Freistellung kann nur dann nicht von dem/der Auszubildenden, dem/der Arbeitnehmer/in in der vorgesehenen Zeit genommen werden, wenn "dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen". Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn eine für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf erforderliche Vertretung nicht sichergestellt ist oder wenn ein unaufschiebbarer Arbeitsauftrag vorliegt. Eine Freistellung darf nicht vom Verhalten oder von bestimmten Leistungen der/des Arbeitnehmer/in abhängig gemacht werden. In Zweifelsfällen sollte auf Wunsch der Beschäftigten die Auszubildendenvertretung bzw. der Betriebs- oder Personalrat seine Mitbestimmungsrechte geltend machen.
Grundlage für die Freistellung ist ein Antrag gegenüber dem Betrieb. Der Antrag ist von der entsprechenden Landesorganisation zu stellen und bedarf einer Befürwortung des Hessischen Jugendringes oder der Sportjugend Hessen. Bei Veranstaltungen der politischen Jugendverbände der im Hessischen Landtag vertretenen Parteien ist der Antrag durch deren Landesorganisationen zu befürworten. In allen übrigen Fällen ist ein Antrag des Jugendamtes notwendig.
Der Antrag ist dem Betrieb mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigten Antritt der Freistellung vorzulegen und muss klarstellen, dass alle Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 und 2 HKJHGB (ehrenamtliche und führende Tätigkeit in der Jugendarbeit, Art der Veranstaltung, Inhalt der Verantwortung) erfüllt sind.
Wie ist der Antragsweg für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugendverbänden?
Einleitend ist auf die drei vorhandenen Stellen zur Prüfung der Anträge zur Befürwortung der Freistellung hinzuweisen.
Anträge, die von Jugendverbänden gestellt werden, müssen durch den Hessischen Jugendring, Schiersteiner Straße 31-33, 65187 Wiesbaden, Tel.: (0611) 990 83 0 befürwortet werden.
Anträge die von Sportvereinen oder Sportgruppen gestellt werden, müssen durch die Sportjugend Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt, Tel.: (0 69) 67 89-2 18, Frau Harra befürwortet werden.
Anträge, die nicht durch den Hessischen Jugendring bzw. die Sportjugend Hessen befürwortet werden, müssen über das jeweils zuständige Jugendamt der Stadt bzw. des Landkreises gestellt werden.
Mit den Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendringes bzw. dem Antrag der Sportjugend Hessen, der Landesorganisationen der politischen Jugendverbände, des Jugendamtes beantragen private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts.
Der im folgenden beschriebene Weg macht das Vorgehen bezogen auf einen Jugendverband der Mitglied im Hessischen Jugendring ist - mit Ausnahme der Sportjugend Hessen - deutlich:
1. Die Jugendgruppe oder der Verband, die/der eine Freistellung z. B. für eine/n leitend tätige Jugendleiter/in anstrebt, stellt einen Antrag auf Freistellung an den Landesverband.
2. Der Landesverband prüft den Freistellungsantrag, stellt einen Antrag an den Betrieb und schickt eine Kopie dieses Antrages (bzw. einen neuen Antrag) an den Hessischen Jugendring zur Prüfung und Befürwortung. Prüfkriterien sind dabei u. a., dass die ehrenamtliche Tätigkeit in einem strukturellen Zusammenhang mit dem hessischen Landesverband steht bzw. für mindestens sieben hessische Kinder und Jugendliche wirksam wird.
Wichtig:Der Betrieb muss immer vom Landesverband um die Freistellung gebeten werden. Der Antrag wird vom Landesverband direkt an den/die Arbeitgeber/in geschickt; nicht vom Hessischen Jugendring.
3. Der Antrag des Landesverbandes an den Betrieb und an den Hessischen Jugendring muss folgende Daten enthalten:
Name, Geburtsdatum der/s Antragsteller/in(Antragsteller/innen müssen vor bzw. zu Beginn der Veranstaltung mindestens 16 Jahre alt sein)
Komplette Privatanschrift des/der Antragsteller/in
Komplette Anschrift des/der Arbeitgebers/in
Zeitraum der Freistellung(Bitte nur die Arbeitstage angeben, für die eine Freistellung beantragt wird.)
Angabe, wie viele ganze bzw. halbe Arbeitstage dies für den/die Antragsteller/in sind
Titel/kurze Beschreibung der Veranstaltung, für die eine Freistellung beantragt wird
Angabe, welche Funktionen der/die Antragsteller/in bei dieser Veranstaltung hat (z. B. Betreuer/in, Leitung etc.).
4. Der Hessische Jugendring prüft den Antrag des Landesverbandes und stellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Befürwortung aus, die im Original an den/die Arbeitgeber/in und als Kopie an den Landesverband geschickt wird.
5. Anträge auf Freistellung dürfen nicht direkt vom Veranstalter (außer der Landesverband ist selbst der Veranstalter) beim Hessischen Jugendring eingereicht werden. Zuerst ist dem Hessischen Jugendring der schriftliche Antrag des Landesverbandes vorzulegen, bevor die Anträge geprüft werden und der Hessische Jugendring die Befürwortung ausstellen kann.
6. Der/die Arbeitgeber/in erhält vor Beginn der Veranstaltung einen Antrag auf Freistellung vom Landesverband sowie die Befürwortung des Hessischen Jugendringes.
7. Mit dem Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendringes können alle privaten Arbeitgeber/innen beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales die Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts beantragen (Erstattungsformulare können nur über das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Abteilung VIII, John-F.-Kenndy-Straße 4, 65189 Wiesbaden bezogen werden).
Sollte eine Freistellung aus dringenden betrieblichen Gründen in der vorgesehen Zeit nicht möglich sein - was durch den/die Arbeitgeber/in schriftlich nachzuweisen ist - ist der Betrieb verpflichtet, dies dem/der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/in umgehend schriftlich mitzuteilen.
Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Freistellung müssen die Beschäftigten nicht gleich resignieren, sondern auf der Wahrnehmung des gesetzlichen Anspruchs bestehen. Wer alleine nicht weiterkommt, braucht dennoch nicht aufzugeben!
Jede/r Arbeitnehmer/in kann den Betriebsrat, Personalrat oder die Auszubildendenvertretung zur Rechtswahrung einschalten. Nach dem Betriebsverfassungsrecht steht dafür zur Verfügung das Beschwerderecht (§ 84, Abs. 1), das Mitbestimmungsrecht (§ 85, Abs. 2) und Benachteiligungsverbot durch Wahrung über den Betriebsrat (§ 78).
Außerdem können sich Beschäftigte, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, bei ihrer Organisation kostenlos rechtlich beraten und vor Gericht vertreten lassen.
Hilfestellung bei Schwierigkeiten bieten auch die hessischen Arbeitsgerichte:
Bad Hersfeld, Dudenstr. 10,36251 Bad Hersfeld,Tel.: (0 66 21) 20 30
Gießen, Ostanlage 19,35390 Gießen,Tel.: (06 41) 3 20 90, 3 20 97 bis 99
Marburg, Gutenbergstraße 29,35037 Marburg,Tel.: (0 64 21) 2 30 01
Darmstadt, Steubenplatz 14,64293 Darmstadt,Tel.: (0 61 51) 8 04-03
Hanau, Sandeldamm 24 a,63450 Hanau,Tel.: (0 61 81) 9 15 40
Offenbach am Main, Kaiserstraße 58,63065 Offenbach am M.,Tel.: (0 69) 88 79 29 und/oder 81 44 43
Frankfurt am Main, Adickesallee 36,60322 Frankfurt,Tel.: (0 69) 15 35-0
Kassel, Friedrichsstraße 32,34117 Kassel,Tel.: (05 61) 71 23-1
Wetzlar, Altenberger Str. 10,35576 Wetzlar,Tel.: (0 64 41) 4 27 88
Fulda, Bahnhofstraße 26 (Centhof),36037 Fulda,Tel.: (06 61) 97 56-0
Limburg an der Lahn, Weiersteinstraße 4,65549 Limburg,Tel.: (0 64 31) 63 03
Wiesbaden, Adolfsallee 53,65185 Wiesbaden,Tel.: (06 11) 8 15-0
Zuständig für Klagen der/des Beschäftigten ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes.
Bevor jedoch die Entscheidung des Gerichtes vorliegt, wird dringend empfohlen, mit dem Betrieb eine vorläufige einvernehmliche Regelung zu suchen.
Natürlich stehen bei Schwierigkeiten auch die Geschäftsstellen der hessischen Jugendverbände, die Gewerkschaften sowie die Geschäftsstelle des Hessischen Jugendringes für eine gezielte Beratung zur Verfügung.
Neben der Möglichkeit der Freistellung für ein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit hat jede/r Beschäftigte in Hessen die Möglichkeit, sich nach den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 28. Juli 1998 (GVBI I, Nr. 16, S. 294) für die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung freistellen zu lassen.
Konkret heißt das: Der Anspruch, als Teilnehmer/in an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung teilzunehmen, hat keine Auswirkungen auf die Freistellung als pädagogische/r Mitarbeiter/in nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGBH).
Wichtig:Wir weisen darauf hin, dass eine Freistellung für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte nicht unter Anrechnung auf den Bildungsurlaub erfolgen darf.
Sehr wohl Einfluss auf die Freistellung als pädagogische/r Mitarbeiter/in hat aber die Tätigkeit als pädagogische/r Mitarbeiter/in bei einem Bildungsurlaub. Die Dauer dieser Freistellung kann der Betrieb entsprechend § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub auf die Freistellung anrechnen.
Anträge auf Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die Kopie der Befürwortung des Freistellungsantrages durch den Hessischen Jugendring sind beim
Hessisches Amtfür Versorgung und SozialesJohn-F.-Kennedy-Str. 465189 WiesbadenTel.: (0611) 71 57-0
einzureichen. Hierzu gibt es Erstattungsformulare, die nur beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales angefordert werden können.
Wichtig:Ohne Vorlage der Befürwortung kann keine Erstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes erfolgen.
Für Fragen und Auskünfte zum Erstattungsvorgang stehen Ihnen Frau Schlapp, Tel.: (0611) 71 57-204 und Herr Sig, Tel.: (0611) 71 57-203 zur Verfügung.
Das Ganze kann auch auf folgender Seite nachgelesen werden:
http://www.hessischer-jugendring.de/infos/allginfo/sonderurlaub/leitfad.htm#3
Donnerstag, Mai 24, 2007
Mal über den Tellerrand schauen.
Die Paritätische Akademie bietet seit einigen Jahren Studienreisen an.
Unter anderen werden Reisen mit dem Schwerpunkt Ehrenamtliche Arbeit angeboten. http://www.paritaetische-akademie.de/start_fortbildung.htm
Beispielsweise geht eine Reise zu unseren Nachbarn nach Holland.
Überschrieben ist die Reise mit „ Soziale Arbeit mit Freiwilligen in den Niederlanden; Einblick in die holländische Projektlandschaft und deren Organisationen“
Vom 24. bis 27 September 2007 werden Projekte in Amsterdam und Utrecht besucht, um deren Arbeitsweise mit ehrenamtlichen Mitarbeitern zu erfahren.
TeilnehmerInnen können dabei sowohl die praktische Projektarbeit, als auch Verbandsarbeit kennenlernen. So sind unter anderem Besuche bei einem Dachverband und einer Freiwilligenzentrale vorgesehen.
Die andere führt über den großen „Teich“ in die USA.
Die Reise „Sozialarbeit in New York City“ wird im Rahmen eines eintägigen Seminars in Berlin vorbereitet. Das amerikanische Sozialsystem hat schon lange und vielfältige Erfahrungen beim Einsatz von Ehrenamtlichen gesammelt.
In diesem und auch während der Bildungsreise werden folgende Themen behandelt:
- Struktur des amerikanischen Sozialsystems
- Soziale Wertvorstellungen der amerikanischen Gesellschaft
- Besuch von Projekten in den Arbeitsfeldern der Migration, Gesundheitsprävention, Jugendarbeit, Behindertenarbeit, Suchtarbeit und Altenarbeit
Der nächste Reisetermin ist vom 13. bis 20. Oktober 2007
Schauen Sie doch mal rein, vielleicht haben wir Ihr Interesse geweckt.
Freitag, Mai 18, 2007
e-bay und Ehrenamt
Diesmal führte der Weg zu
M.Reiser "Zwischen Ehrenamt und Berufspolitik"
Das Ehrenamt von Frauen im Wandel:Elfriede Schießleder
Steuern sparen bei Ehrenamt und Hobby
Unfallversicherung im Ehrenamt:Die neue Rechtslage
Ehrenamt attraktiv gestalten - Ronald Wadsac KEIN PORTO
G.Igl "Ehrenamt und bürgerschaftliches...."
Prominente erzählen von ihrem kirchlichen Ehrenamt
Ehrenamt und Wirtschaft – wie passt das zusammen?
Corporate Citizenship hat weiterhin Konjunktur. Die öffentliche Aufmerksamkeit an der über die Bereitstellung finanzieller Mittel hinausgehenden sozialen Verantwortung von Unternehmen ist in den letzten Jahren weiter gestiegen.
Wie kann das aber konkret aussehen?
Eine sehr informative Homepage für dieses Thema bietet die Bundesinitiative UPJ. Die Abkürzung steht für Unternehmen: Partner der Jugend, weil der Hauptfokus bei Organisationen der Jugend- und Sozialarbeit liegt. „Brücken“ zwischen den unterschiedlichen Bereichen: den sozialen Organisationen, der kommunalen Verwaltung und der Wirtschaft sollen über die Initiative „gebaut“ werden. UPJ hat bereits 1996 damit begonnen, neuartige Beziehungen zwischen Wirtschaft und Gemeinwesen zu initiieren, deren unterschiedliche Kompetenzen und Ressourcen in neuen sozialen zusammen zu führen.
Wer anschaulich sehen mag, was Corporate Citizenship ist und wie es funktioniert, kann auf der gut sortierten Seite „good practice“ im Hauptmenü anklicken und findet viele gute Beispiele dafür.
So gibt es auf der Startseite auch ein Projekt des Monats: diesmal wie die Mitarbeiter der Werbefirma McCann Erickson mit Schülern einer Förderschule einen Film gedreht haben. Warum die das machen, wie das zusammenpasst und was dabei entstehen kann ist zu erfahren unter:
http://www.upj-online.de/index/92429
Der Film kann runtergeladen werden.
Die Homepage bietet weiteren guten Service: von zahlreiche Handreichungen und Arbeitspapiere, die übersichtlich geordnet sind und echte Hilfen für die Praxis bieten , andere Publikationen, Nachrichten zum Thema bis zum Ansprechpartner für das Thema.
Freitag, Mai 11, 2007
Landesportal Ehrenamt in Baden-Württemberg mit einem Ausflug zum Thema „Ehrenamt und Schule“
Möchte man sich ehrenamtlich engagieren findet man unter „Verbände und Organisationen“ eine Reihe von Anbietern (Verbände, Projekte, etc.). Auch lassen sich unter „Praktische Hilfen und Infos“ Hinweise zu:
- Finanzierung, Projektförderung
- Anerkennung
- Fort- und Weiterbildung
- Vergünstigungen und Vorteile
- Versicherungen und GEMA
- Vereinsarbeit
- Ehrenamt und Schule
- Was tut das Land
finden.
Interessant ist, dass der Bereich „Ehrenamt und Schule“ als Engagementbereich extra aufgelistet ist. Dort werden aktuelle Projekte vorgestellt wie ein Jugendbegleiterprogramm oder Soziales Engagement an den Realschulen
in B-W. Seit 2004 gehören Themenorientierte Projekte neben den Fächern zum Regelangebot der Realschulen (5. – 10. Klasse). Insgesamt handelt es sich um vier Themenorientierte Projekte und eines davon ist „Soziales Engagement“. Hier können Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Klassenstufe im Projekt Soziales Engagement sowohl im innerschulischen wie im außerschulischen Bereich arbeiten wie z.B. ein Sozialpraktikum in Vereinen, Verbänden, in Kirchen und Kommunen, in sozialen Einrichtungen, bei der Feuerwehr und im Sport. Das Projekt wird nach festen Regeln durchgeführt, d.h. soziales Engagement wird geplant, durchgeführt, dokumentiert, reflektiert, präsentiert und bewertet. Zum Abschluß erhalten die Schüler eine verbale Beurteilung und eine Note. Unter http://www.topse-bw.de/ können Projektbeispiele ausführlich angeschaut werden.
Aufgrund der aktuellen bildungspolitischen Diskussionen ein gutes Beispiel dafür, wie der Bildungsauftrag von Schulen mit gesellschaftspolitischen Anforderungen verknüpft werden kann und zwar so, dass die Beteiligten auch Spaß dabei haben.
Freitag, Mai 04, 2007
Heraus zum 1. Mai
Das Ergebnis war eher ernüchternd.
Es gab in den angebotenen Menüs das Wort Ehrenamt nicht!
Also haben wir es mit der Suchfunktion versucht. Besser 16 Treffer.
Aber was für Treffer. Zweimal wurde das "Glossar" angeboten. Eine Aufagbe für Indianer Jones oder höher Begabte. Ohne Geheimwissen war in dieser Bleiwüste das Wort Ehrenamt nicht zu finden.
Und die anderen 14 Möglichkeiten waren auch nicht toll. Zwei, drei Texte, in denen auf die Funkion des Betriebsrats als ehrenamtlichge Tätigkeit hingewiesen wurde. Aber nur unter Ferner liefen. Ein Text zu "Zeitpolitik".
Sozusagen Gewerkschaft Neomodern.
Einmal der Bundespräsident und ansonsten spätsozialwirtschaftliche Bleiwüsten, nur für erfahrene Sitzungsnomaden geeignet. Jeder normale Mensch verdurstet oder verliert die Konzentration bevor er in ihnen das Wörtchen Ehrenamt findet.
Man kann das noch steigern, indem man auf die Rubrik Themen geht, Themen von A-Z anklickt und jetzt das Wort Ehrenamt eingibt:
72 Nennungen
Sozusagen die Wüste Sahara in Blei. Nur für ganz erfahrene Textbeduinen geignet.
Na ja, war halt so ein Versuch und wir hatten sogar etwas Hoffnung.
Wer es sich selbst ansehen will:
http://www.dgb.de/
Aber wir gesagt, Kamele mitnehmen und viele Wasserschläuche, sonst kommt ihr in der Bleiwüste um.
Donnerstag, April 26, 2007
Ehrenamt und Umweltschutz
ZDF.umwelt und DBU zeichnen wieder vorbildliches Engagement ehrenamtlicher Naturschützer aus. Am Wettbewerb muna - Mensch und Natur können sich bis zum 30. Juni 2007 Einzelpersonen und Gruppen beteiligen, die in ihrer Freizeit ideenreich für den Naturschutz aktiv sind. (http://www.dbu.de/719.html)
Der Preis ist mit 25.000 Euro prämiert und zum 6. Mal ausgeschrieben. Gewinnen werden gute Ideen in Sachen Förderung von Ehrenamt und Umweltschutz.
Zu den fünf Gewinnern können aber auch Menschen gehören, die der breiten Öffentlichkeit das Thema Naturschutz mit außergewöhnlichen Aktionen und interessanten Projekten näher bringen. Die Preisverleihung findet am 28. September 2007 im Zentrum für Umweltkommunikation der DBU statt.
Eine Gute Idee auch, es nicht bei einer einmaligen Preisverleihung zu lassen, sondern „Nachahmer“ zu gewinnen und zu fördern. Im Anschluss an jede Preisverleihung folgt die sogenannte Multiplikationsförderung bzw. Nachahmerförderung. Zu diesem Zweck stellt die DBU in jedem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme beträgt 2000 Euro, ein Eigenanteil ist hier nicht erforderlich. Die DBU möchte mit diesem Fördermedium in jedem Jahr etwa 50 ehrenamtliche Projekte unterstützen.Die Ideen und Zielsetzungen der Preisträgerprojekte, bilden inhaltlich die Basis für die nachfolgend aufgeführten Förderschwerpunkte. Durch diese Nachfolgeprojekte sollen die Ideen der aktuellen muna-Preisträger bzw. die naturschutzfachlichen Inhalte ihrer Projekte Verbreitung finden.
Grundsätzlich förderfähig sind:
ehrenamtlich durchgeführte Maßnahmen,
die zur Verbesserung und Erhaltung naturnaher Lebensräume und damit zur Förderung der Biodiversität beitragen
oder durch verschiedene Formen der Umweltkommunikation die Naturschutzarbeit in besonderer Weise unterstützen.
Dr. Fritz Brickwedde, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sagt zur Idee des Preises: »Die 'muna' ist eine hervorragende Plattform, die Menschen stark zu machen, die aus freien Stücken der Natur helfen. Sie motiviert die Preisträger, in ihrem Bemühen um den Schutz einer intakten Natur nicht nachzulassen, und animiert andere, ihnen nachzueifern.«
Wir finden ein Engagement das sich allemal lohnt.
Freitag, April 20, 2007
Vereinsführung und Ehrenamt
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - was bedeutet das – wo erfahre ich das?
Unter „ http://www.vereins-office.de/ - das Portal für die Vereinsführung“ kann man unter anderem einige gute rechtlichen Hintergründe finden, die mit Vereinsführung und Ehrenamt im Verein zusammenhängen. So ergab der Suchbegriff „Ehrenamt“ einige interessante Treffer.
Zum Beispiel Hintergründe für das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, das ja wieder kontrovers diskutiert worden ist. Es soll bis auf wenige Ausnahmen (Vorsteuerpauschalierung) rückwirkend bereits zum 01.01.2007 in Kraft treten. Der Parlamentarische Abschluss über die letzte BR-Sitzung ist voraussichtlich am 05./06.07.2007.
Aber was bedeutet dies praktisch gesehen?
In einem Beitrag auf der Seite erhalten Sie einen Überblick zum momentanen Stand des Gesetzesentwurfes, die Kernpunkte zum neuen Gesetzentwurf bis hin zu sinnigen Vorschlägen und Forderungen für das laufende Gesetzgebungsverfahren.
Hier findet man Infos zum letzten Stand des Gesetzes und was dahinter steht
Die Suche auf den Seiten ergab weitere Infos und Hinweise z.B. zu folgenden Sachverhalten:
- Aufwandsentschädigungen: Was Vorstände verdienen dürfen
- Ehrenamt und Sozialversicherung
- Transparenz bei ehrenamtlichen Mitarbeitern: Es zeigen sich immer wieder viele Probleme im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines sozialversicherungrechtlich relevanten Tätigwerdens in einem Verein
- etc.
Ein Forum bietet weiterhin die Möglichkeit, gezielt Fragen zu stellen.
Freitag, April 13, 2007
Bücher zum Thema Ehrenamt
Freitag, April 06, 2007
Gute Tat (Berlin) - ausgezeichnetes Kurzzeitehrenamt
„Heute schon geengelt?“ – so fragt man bei der Stiftung Gute-Tat nun schon seit einigen Jahren. Schnelle und unbürokratische Hilfe steht im Vordergrund. Zielgruppe sind Menschen, die sich zunächst nicht fest binden möchten sondern in Kurzzeit-Projekten freiwillig tätig sein möchten.
Nun wurde die Stiftung Gute-Tat von startsocial, dem bundesweiten Wettbewerbs für soziale Ideen unter insgesamt mehr als 500 soziale Projekten als eines von sieben herausragenden ehrenamtlichen Aktionen ausgezeichnet. Gratulation!
Entstanden ist die Idee zu dieser Informationsplattform für soziale Projekte im Internet aus der eigenen Erfahrung auf dem Gebiet Internetportale und in der Überzeugung, dass die Vorteile gerade des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium zukunftsweisend sind.
Wir haben mal nachgeschaut:
Auf der Homepage findet man sich tatsächlich schnell zurecht! Von der Suche nach möglichen Projekten über schnelle Hilfe (Geld- und Sachspenden), Verschenke-Börse bis zu allen Hintergrundinfos wie Konzept und Geschichte der Stiftung ist alles übersichtlich zu finden. Die Suchmaschine für die Projekte bietet interessante Möglichkeiten für den Abgleich mit den eigenen Ideen und lässt sich gut handhaben! Geht mal drauf, von diesen Berlinern kann man sich einiges abkiecken.
Frohe Ostern für unsere Leser sagen Michel und Michaela!
Freitag, März 30, 2007
Neue Ratgeberband ‚“GUT TUN - TUT GUT“ im Bereich Ehrenamt erschienen
Angekündigt ist der Band als ein eine praktische Ideensammlung wie man andere Menschen mit ganz praktischen Dingen unterstützen kann und soll viele Tipps für das ehrenamtliche Engagement enthalten.
"Wir wollen damit noch mehr Menschen ermutigen, für andere da zu sein", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Schon mit wenig Zeitaufwand, kann man viel bewirken."
Das Buch ist erschienen im Schweizer Pendo-Verlag. Es für 9,90 Euro im Buchhandel erhältlich und hat einen Umfang von 88 Seiten.
Der Ratgeber, der aus einer gleichnamigen Kampagne des Sozialverband Deutschland (SoVD) entstanden ist, wird auch viele Beispiele und Erfahrungsberichte von SoVD-Mitgliedern enthalten, die sich seit Jahren ehrenamtlich engagieren.
Schirmherrin der Kampagne ist Frau Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder).
Hier noch kurz etwas zum SoVD:
Der SoVD ist ein Verband der die Interessen für Rentnern, Patienten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen gegenüber der Politik vertritt. Er setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein. Der SoVD berät seine über 500.000 Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen und bietet bundesweit ein dichtes Netz an Beratungsstellen.
Mehr Informationen über die Kampagne "Gut tun tut gut" des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) finden Sie unter
Samstag, März 24, 2007
Ruhestand & Ehrenamt
Unsere heutige Generation der Ruheständler kann und möchte noch viel mehr als sich zur Ruhe setzen. Man spricht bereits von den „jungen Alten“ und Jungrentnern.
Gemeint sind Vorruheständler und Senioren zwischen 55 und 70 Jahren. In dieser Generation finden wir geballtes Erfahrungswissen und viele hoch qualifizierte Menschen, die noch einiges zu geben haben.
Der „Stern“ verweist in einem zurückliegenden Artikel auf Zahlen aus einem Freiwilligenbericht der Bundesregierung. Demnach engagiert sich unter den 56-75-Jährigen jeder Dritte für gemeinnützige Zwecke. Allerdings sind hier auch einmalige Aktivitäten mit einbezogen, wie der selbst gebackene Kuchen für das Dorffest u.s.w.
Die Zahl derer, die regelmäßig und mit mehr als 15 Stunden aktiv sind, ist weitaus geringer.
Woran könnte das liegen…?
Ist es der fehlende finanzielle Anreiz, der das Ehrenamt unattraktiv für die ältere Generation macht? Hier muss allerdings betont werden, dass viele soziale Einrichtungen und Institutionen sehr wohl in ihrer Anerkennungskultur einige Anreize für ihre Ehrenamtler geschaffen haben. Die Formen der Anerkennung gehen vom Erstatten der Auslagen, z.B. dem Fahrgeld über Feste und Ausflüge, die teilweise speziell für die Ehrenamtlichen organisiert werden. Beispielhaft wird hier die Ehrenamtskarte von Hessen genannt, die den Ehrenamtlichen Vergünstigungen in Museen, Bädern u. ä. ermöglicht.
Trotz allem sollten materielle Anreize im Ehrenamt eher eine zweitrangige Rolle spielen. Der ideelle Gewinn ist es doch, der vielen Menschen einen ganz speziellen Anreiz bietet.
„Ehrenamtliches Engagement bringt kein Geld, ist aber auch nicht umsonst“ unterstreicht der „Stern“. So sollten wir das auch weiterhin betrachten. Die Betätigungsfelder sind sehr vielfältig und bieten eine breite Palette an Möglichkeiten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es bereits zahlreiche Initiativen gibt, in denen sich aktive Ruheständler selbst organisiert und vernetz haben.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zahlreiche generationsübergreifende Freiwilligen-Projekte finanziell unterstützt.
Vielleicht sollten auch Unternehmen, viel mehr Mitarbeiter, die in den Ruhestand verabschiedet werden, verstärkt auf die Möglichkeiten des Engagements aufmerksam machen.
Warum dafür nicht sogar einige aktive Ruheständler als Trainer in das Unternehmen bitten..?
Schauen Sie sich um, z. B. bei den „seniorTrainerin“nen aus dem Modellprogramm EFI –Erfahrungswissen für Initiativen: http://www.efi-programm.de .
Freitag, März 16, 2007
Ehrenamt in der AWO

Unter diesem Emblem findet sich auf den Seiten des AWO-Bundesverbandes eine Seite mit Material und Hinweisen zur ehrenamtlichen Arbeit.
Die Auswahl reicht von Erklärungen des Bundesvorstandes der AWO über Texte zur Geschichte des Ehrenamts bis zu Arbeitsmaterialien. Insgesamt eine Seite, auf der man einiges finden kann, was man für die praktische Arbeit gebrauchen kann. Ledig zwei kleine Kritikpunkte seien angemerkt.
1. Da wird im Jahr 2003 eine telefonische Mitgliederbefragung zum Thema Ehrenamt angekündigt, aber man findet nirgends auf der Seite drei Jahre später Ergebnisse oder Auswertungen dieser Befragung.
2. Obwohl die Erklärung des Bundesvorstandes der AWO zum Ehrenamt mit dem Satz beginnt:"
Bürgerschaftliches Engagement ist eine bedeutsame Form der Beteiligung an den Belangen des Gemeinwesens."
sind die meisten Einträge und Materialien auf dieser Seite aus den Jahren 2003 und früher. Lediglich dreimal ist danach etwas der Seite hinzugefügt worden. Zwei Links auf der Seite funktionieren nicht mehr und enden mit ERROR. Irgendwie kann das mit der Bedeutung des Ehrenamts nicht so ganz hinhauen, wenn für die gute Pflege solch einer an sich wertvollen Seite die Kraft fehlt.
So jetzt war das aber genug Negatives. Insgesamt ist die Seite mit ihren Materialien eine Hilfe. Wer sie sich ansehen möchte, findet sie unter folgendem Link:
http://www.awo.org/pub/verbd_einr/ehrenamt/index.html?openmenu=10
Für die die nicht direkt hingehen wollen hier die Auflistung, was es auf dieser Seite gibt:
Mitgliederbefragung 2003
Ehrenamt im Wandel
Leitgedanken zum bürgerschaftlichen Engagement in der Arbeiterwohlfahrt (Erklärung des Bundesvorstandes)
Politische Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement (Wilhelm Schmidt)
Historie und Bedeutung des Ehrenamtes in der Arbeiterwohlfahrt (C. Wolfgang Müller)
Die Leitbilddiskussion in der Arbeiterwohlfahrt (Ludwig Pott)
Bürgerschaftliches Engagement in der Arbeiterwohlfahrt (Ludwig Pott)
Die Initiative Ehrenamt (Ludwig Pott)
Praxisprojekte und Initiativen
Bürgerschaftliches Engagement und Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit
Büro für Bürgerengagement, Köln
Pressemeldungen:
AWO legt Sozialbericht "Ehrenamt im Wandel" vor
Auf Enquete-Bericht müssen taten folgen!
Leseprobe: Praxishandbuch
Ehrenamtspreis 2005 „für mich, für uns, für alle“
Freiwilligenagenturen, -börsen, -zentren
Praxisfeld für bürgerschaftliches Engagement: Kindertagestätte
Arbeitshilfe zur Planung
Bewerbungsprofil (22 kB)
Der Ehrenamts-Nachweis
Aus dem AWO-Magazin
Ausgabe 4/2002
Jetzt müssen Taten folgen
Netzwerk für Bürgerengagement
Ausgabe 6/2001
Ehrenamt im Wandel
Ausgabe 4/2001
Zauberstrategien gibt es nicht...
Ausgabe 2/2001
Was ich kann, ist unbezahlbar
Ausgabe 6/1999
Gute Laune – Schlechte Laune
Ausgabe 5/1999
Ein Drehbuch für die Hauptrolle
Links
Handlungskonzept für bürgerliches Engagement bei der AWO Ostwestfalen-Lippe
Enquetebericht: Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements (Download 3.224 kB)
Website www.ehrenamt.de
Wer mit der AWO zu Fragen des Ehrenamts Kontakt aufnehmen will kann sich an Ludwig Pott (Ludwig.Pott@awo.org) wenden.
Die fett rot gedruckten Pressemeldungen sind die Stelle in der Seite wo man auf ERROR stößt.
Freitag, März 09, 2007
Die Bundesvereinigung deutscher Musikverbände e.V. (bdmv) vergibt den „Innovationspreis Ehrenamt“
Bereits zum sechsten Mal vergibt der bdmv in Zusammenarbeit mit der Musikmesse Frankfurt den „Innovationspreis Ehrenamt“.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Musikmesse Frankfurt (28. bis 31. März 2007) statt.
Ausgezeichnet werden innovative Orchester. Unter dem Thema „Musik für alle!“ werden in diesem Jahr außergewöhnliche Projekte zur Nachwuchsgewinnung sowie Projekte zur Integration und Heranführung von benachteiligten Personen an die Musik ausgezeichnet.
Dem Verein gehören 1,3 Millionen Mitglieder an, davon sind 60% unter 26 Jahren. 18.000 Orchester werden vor allem von Ehrenamtlichen geführt. Das heißt sehr viel Engagement und hoher Einsatz. Vor allem die Jugendlichen sollen durch innovative Aktionen gewonnen werden und sich in der Kulturarbeit ehrenamtlich engagieren. Die Bundesvereinigung weiß um die vielen motivierten Orchester. Um diesen Einsatz zu honorieren, die Idee in Deutschland bekannter zu machen und Anregungen für andere Vereine und Verbände zu geben, wurde dieser Preis konzipiert.
In Jahre 2006 wurde der Preis beispielsweise an ein Soundstudio in einem Musikhaus in dem Dorf Köndringen nahe Freiburg/Breisgau vergeben, in dem vereinsgebunde und auch behinderte Kinder musizieren.
Der Preis 2007 ist mit 1.500,- Euro dotiert und wird von einer Jury vergeben. Dieser steht der bdmv-Generalsekretär Stefan Liebing vor.
Bis zum 15. März 2007 können Bewerbungen eingereicht werden und sind an die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V., „Innovationspreis Ehrenamt“, König-Karl-Straße 13, 70372 Stuttgart zu richten.
Auf der Internetseite des bdmv http://www.bdmv-online.de/ findet sich leider kein genauerer Hinweis auf den Innovationspreis. Dafür erfährt unter folgendem Link mehr:
http://www.miz.org/news_4204.html
Insgesamt ist Idee des Innovationspreises, der kreative Mitgliederwerbung, die Einbeziehung Jugendlicher zu eine gute Stategie für einen
Die Idee des bdmv einen Preis zu kreieren der innovative Mitglieder und deren Mitgliederwerbung ehrt ist schöne Form der Anerkennung und kann Anreiz für andere Vereine sein, auch diese Wege zu gehen.
Freitag, März 02, 2007
Ehrenamtsvideos
Die Lebensfreude und die Kraft die für junge Menschen in ehrenamtlicher Arbeit liegt kann man gut in den Videos sehen, die junge Ehrenamtliche ins Internet gestellt haben. Wir haben uns ein bischen umgesehn und einige dieser kleinen Filme ausgewählt um Sie ihnen an diesem Wochenende vorzustellen.
