Freitag, Januar 19, 2007

Einkommenssteuer

Ein überraschendes Thema beim Ehrenamt. Denkt man doch, ehrenamtliche Arbeit erfolgt ohne finanzielle Vergütung und ohne Einkommen auch keine Steuer.

Ganz so einfach ist es aber nicht, den bei vielen ehrenamtlichen Jobs hat der ehrenamtliche einen Aufwand. Er muß Geld ausgeben um seine ehrenamtliche Arbeit erfüllen zu können.

Das kann die Uniform für die freiwillige Feuerwehr sein oder auch die Karte für den Bus beim Ausflug mit der betreuten Gruppe.

Wenn man nun Geld von der Organisation erhält, für die man ehrenamtlich tätig ist, so stellt sich die Frage, ob dieses Geld wirklich den Aufwand abdeckt, oder ob es den nicht übersteigt, und somit ein Einkommen entsteht.

Auf den Seiten zum Ehrenamt des Landes Niedersachsen finde sich zu diesem Problem umfassend Informationen.

Unter dem Link

http://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?uuid=40A1E2490912434F957BC69A16690221

findet sich folgende inhaltliche Gliederung mit den dazugehörigen Detailinformationen:


1. Unterliegen "ehrenamtliche" Tätigkeiten überhaupt der Einkommensteuer?

2. "256 € - Vereinfachungsregelung"

3. Unter welche Einkunftsart fallen ehrenamtliche Tätigkeiten?

4. Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
4.1Allgemeines
4.2Warum können solche Aufwandsentschädigungen nicht voll steuerfrei bleiben?
4.3Wie wird der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung ermittelt?
4.4Nachweis der höheren tatsächlichen Betriebsausgaben/Werbungskosten
4.5Keine Anwendung der Vereinfachungsregelungen

5. Steuerbefreiung von Reisekosten aus öffentlichen Kassen

6. Steuerbefreiung für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

7. Wie werden Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger besteuert?
7.1Allgemeines
7.2Der "Ratsherrenerlass"
7.3Verhältnis zur Vereinfachungsregelung in R 13 Abs. 3 Satz 3 LStR
7.4Wann werden die Pauschbeträge angehoben?
7.5Können neben den Pauschbeträgen noch weitere Aufwendungen steuerfrei belassen werden?
7.6Können auch "pauschale Fahrtkostenerstattungen" zusätzlich steuerfrei belassen werden?
7.7Wie sind zusätzliche Verwaltungstätigkeiten der Ortsbürgermeister usw. zu behandeln?
7.8Welche Betriebsausgaben können abgezogen werden?
7.9Werden kommunale Mandatsträger nicht schlechter behandelt als Bundes- oder Landtagsabgeordnete?

8. Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren
8.1Wie werden die Aufwandsentschädigungen besteuert?
8.2Gibt es daneben noch weitere Steuerbefreiungen?

9. Außergewöhnliche Belastungen

10. Spendenabzug

11. Veranlagungspflicht
11.1Veranlagungsgrenze
11.2Härteausgleich
11.3"Steuerfreier" Grundfreibetrag

12. Wie und wo müssen die Einkünfte dem Finanzamt angegeben werden?

13. Mitteilungspflichten nach der Mitteilungsverordnung (MV)

14. Wo gibt es weitere Auskünfte?


Man kann sich die Informationen auch als PDF-Datei herunterlanden. Das geht unter folgendem Link:

http://www.freiwilligenserver.de/doc/doc_request.cfm?E2ADC3D03C774699A9E95AA1B4D6B61A

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