Sonntag, Oktober 01, 2006

Ehrenamt auf dem Schulzeugnis

http://bildungsklick.de/serviceText.html?serviceTextId=24495

Auf der Seite Bildungsklick.de findet sich unter dem oben angegebenen Link der unten stehende Artikel. Ein interessanter Ansatz, der aber leider mit großer Vorsicht und äußerst defensive durchgeführt wird. Anstatt ehrenamtliche Tätigkeit zum Teil des Unterrichts zu machen, und festzulegen, dass dies auf einem Zeugnis auch bewertet wird, kann man jetzt in Hessen auf Antrag der Eltern oder der Schüler ( wenn sie volljährig sind), die eigene ehrenamtliche Tätigkeit auf einem extra Blatt, das dem Zeugnis hinzugefügt wird, bescheinigt bekommen. Das Ganze ist dann noch unglücklicherweise mit dem Hinweis verknüpft, dass dies insbesondere für schwächere Schüler interessant wäre, da man hiermit bei der Suche nach einem Arbeitsplatz eventuelle die nicht so brillanten Schulleistungen ausgleichen könnte.

Also zynisch gesagt, eine Bescheinigung für Dumme. Oder anders ausgedrückt, kluge Schüler brauchen das nicht, die kriegen auch so einen Arbeitsplatz.

Mit Sicherheit hat die hessische Kulturministerin das so nicht gemeint, aber leider ist das die Botschaft, die in dem gut gemeinten Vorschlag mit transportiert wird.

Da raten wir den Hessen doch zum Blick über den großen Teich, nach Amerika. Ist für Hessen ja auch nicht so schwer, denn dahin hat man ja vor ein paar hundert Jahren schon mal Mitbürger als Soldaten an die damalige englische Besatzungsarmee verkauft. Die fanden die Freiheiten der jungen Vereinigten Staaten von Amerika schicker als Dienst in der englischen Armee und sind in vielen Fällen einfach desertiert anstatt zu kämpfen. Von daher haben Hessen nicht nur Vorfahren in Amerika, sondern auch einen guten Ruf. Man kann da als Hesse ruhig mal anfragen, man ist in der Regel herzlich willkommen und bekommt Antworten.

Im Staat New York muß jeder Student, wenn er sich zur Abschlussprüfung in seinem Fach an einer Universität anmeldet, eine bestimmte Menge an Stunden ehrenamtlicher Arbeit nachweisen. Ohne diesen Nachweis wird man nicht zur Prüfung zugelassen. Genau wie in Hessen wird hier ehrenamtliche Arbeit zu etwas, dass im System der Ausbildung junger Menschen anfängt eine Rolle zu spielen. Dann ist aber mit den Ähnlichkeiten auch schon Schluß. In den USA ist die Botschaft, wenn du zur Elite gehören willst, wenn Du später etwas zu sagen haben willst und einen guten Job noch dazu, dann bekommst Du das nur, wenn Du bereit bist, für deine Gesellschaft etwas zu tun. Sonst sind die Tore für Dich geschlossen.

Wie man sieht, es geht doch. Man kann die Anregung an junge Menschen, ehrenamtlich tätig zu sein, mit positiven Dingen, wie Erwerb eines Hochschulabschlusses und eines guten Jobs verbinden und braucht nicht verschämt darauf hinzuweisen, das ehrenamtliche Tätigkeit insbesondere für diejenigen Menschen gut ist, die eh schon Schwierigkeiten haben.


So, das soll reichen. Im Anschuss noch der Artikel mit den Infos zu Hessen, wie er auch unter dem oben angegebenen Link auf Bildungsklick.de zu finden ist.



Kultusministerin Karin Wolff wirbt für Zeugnisbeiblatt:
Besondere Anerkennung für ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern
Wiesbaden, 10.02.2006, 14:27.
"Das ehrenamtliche Engagement von Schülerinnen und Schülern verdient besondere Anerkennung." Mit diesen Worten wirbt Kultusministerin Karin Wolff für die Möglichkeit, ehrenamtliche Leistungen, die hessische Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule erbringen, in einem Zeugnisblatt würdigen zu lassen: "Ich möchte die zahlreichen Anfragen in Zusammenhang mit der letzten Zeugnisausgabe in unserem Haus dazu nutzen, die Regelung bei Schülern, Eltern und Schulen weiter bekannt zu machen und nochmals zu erläutern", so Wolff.

Ehrenamtliches Engagement innerhalb der Schule ist im Zeugnis unter der Rubrik "Bemerkungen" zu würdigen. Dies soll gemeinschaftsbewusstes Verhalten in der Schule fördern und honorieren. Da dieses Verhalten nicht nur in, sondern auch außerhalb der Schule wichtig ist, wurde die Regelung auf die "Würdigung außerschulischen ehrenamtlichen Engagements von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Zeugniserteilung" erweitert. Dazu zählt zum Beispiel das Engagement in Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, in kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, bei Organisationen der freien Jugendarbeit, im Umweltschutz oder im sozialen und karitativen Bereich.
Auf Antrag der Eltern - bei Volljährigen auf eigenen Antrag - gibt die Schule das entsprechende Formular "Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit" aus. Verantwortlich für das Ausfüllen der Bescheinigung ist die Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird. Spätestens sechs Wochen vor dem Termin der nächsten Zeugnisausgabe muss das ausgefüllte Zeugnisbeiblatt bei der Schule eingereicht werden. Eine solche Bescheinigung kann jedem Zeugnis beigefügt werden.
Die Ministerin rät allen Eltern und Schülern, sich ehrenamtliches Engagement bescheinigen zu lassen. Gerade bei Schülerinnen und Schülern mit schwächeren Schulleistungen kann der Nachweis von Einsatz und Initiative ein wichtiges Argument für eventuelle spätere Arbeitgeber sein.
Schulen können die Zeugnisbeiblätter beim Amt für Lehrerbildung anfordern: Amt für Lehrerbildung, Publikationsmanagement, Rothwestener Straße 2-14, 34233 Fuldatal, Fax 0561/8101-100, E-Mail:
publikationen@afl.hessen.de
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Dr. Alexander JehnReferatsleiter Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitTel: 0611 / 368 - 2018Fax: 0611 / 368 - 2096E-Mail:
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