Das Jahr 2010 war das „Europäische Jahr gegen Armut und Ausgrenzung“, 2011 ist das „Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit“.
Vor knapp einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bemessung der Regelsätze für die Empfänger von Arbeitslosengeld II – insbesondere für die Regelsätze der Kinder – nicht verfassungsgemäß ist und dass der Gesetzgeber nachbessern muss; gegenwärtig läuft das Vermittlungsverfahren.
Zwei Gründe, für diesen Blog einmal zu googeln: „Armut Ehrenamt“. Viele Treffer auf der ersten Seite verweisen auf Unterstützungsangebote, die Ehrenamtliche einbeziehen: die Tafeln zum Beispiel oder ein Mainzer Projekt zur Schuldnerberatung. Daneben gibt es aber auch einen Treffer, der auf einen Artikel des WZB (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) verweist. Hier die Einleitung des Artikels: „Je niedriger das Einkommen, desto seltener engagieren sich Menschen ehrenamtlich. Und je länger Bürger in Armut leben, desto weniger sind sie zu freiwilligem Engagement bereit. Materielle Verarmung als solche kann die Abkehr vom Ehrenamt aber nur in Teilen erklären. An das Einkommen geknüpfte Bildungswege spielen ebenfalls eine Rolle, ebenso wie Persönlichkeitsmerkmale. Obwohl ihr Engagement nachlässt, halten deshalb Absteiger aus der Mittelschicht eher am Ehrenamt fest als das Gros der Armen. Die Stärkung der Zivilgesellschaft durch freiwilliges Engagement ist also nur mittelbar eine Frage der materiellen Ressourcen der Bürger.“
Die Seite des Wissenschaftszentrums lautet http://www.wzb.eu, der vollständige Artikel ist abrufbar unter http://www.wzb.eu/publikation/pdf/wm128/14-17.pdf.
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