Donnerstag, April 01, 2010

Ein Spiel mit dem (Oster-)Feuer


Endlich stellt sich ein bisschen Frühling ein und das Osterwochenende wartet auf uns. Und um das zu bekräftigen, werden traditionell in den Nächten vom Ostersamsat bis zum Ostermontag zahlreiche Osterfeuer entzündet, mit denen der Winter auch tatsächlich und endgültig vertrieben werden soll.

Was sich so schön und gemütlich anhört, muss dennoch rechtlich gut abgesichert sein. Dass die Bräuche rund um Osterfeuer und Fackelzug auch Gefahren mit sich bringen, bedenken viele ehrenamtlich Engagierte nicht. Aus diesem Grund warnt der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. http://www.deutsches-ehrenamt.com die ehrenamtlich engagierten Veranstalter: "Vereinsvorstände müssen bestimmte Vorschriften bei einem Osterfeuer einhalten. Sie müssen die Teilnehmer und sich selbst vor Risiken schützen."

Hier warnt der Verein ganz eindringlich: "Dient die Veranstaltung nicht dem Vereinszweck, ist eine zusätzliche Absicherung nötig. Fehlt ein Schutz vor dem persönlichen Haftungsrisiko, haftet der Vorstand im Ernstfall mit seinem Privatvermögen."
Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. steht seinen Mitgliedern beratend zur Verfügung und hilft dabei, eine Veranstaltung wie das Osterfeuer richtig vorzubereiten und sich rechtlich abzusichern. Er sorgt dafür, dass das Ehrenamt nicht zum persönlichen Risiko wird.

Sieben Praxis-Tipps zum Osterfeuer werden hier allen ans Herz gelegt.
Damit die Freude am Osterfeuer ungetrübt bleibt, rät der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. den Verantwortlichen die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

1. Verwenden Sie nur trockenes und unbehandeltes Holz, das frei von Blättern ist.
2. Erstellen Sie einen Plan, damit die Feuerstelle bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigt wird.
3. Sichern Sie die Feuerstelle vorschriftsmäßig ab.
4. Melden Sie das Osterfeuer beim Ordnungsamt an und lassen Sie sich die Größe des Osterfeuers genehmigen.
5. Kontrollieren Sie, ob die Wege für den Fackelzug begehbar sind. Markieren Sie größere Hindernisse und Stolperstellen in der Dunkelheit.
6. Überprüfen Sie, ob die Veranstaltung des Osterfeuers laut Satzung Ihrem Vereinszweck entspricht.
7. Klären Sie, ob Sie und Ihre Gäste bei der Veranstaltung unfallversichert sind.

In diesem Sinne: Spielen Sie ruhig ein bisschen mit dem feuer, aber seien Sie vorsichtig dabei. Frohe Ostern!

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