Erweiterung der bereits bestehenden Unfallversicherung
Unfallversicherungsschutz – für die Versicherten beitragsfrei – besteht seit 2005 auch, wenn sich Vereine im Auftrag oder mit Zustimmung vom Bund, Ländern und Kommune oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften engagieren.
Die örtlich zuständige Unfallkasse kann seit 2005 ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte unter Unfallversicherungsschutz stellen. Vorraussetzung: Die Tätigkeiten sind freiwillig und unentgeltlich, sie liegen im öffentlichen Interesse und erfolgen für eine Organisation, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist. Für die Versicherten ist der Versicherungsschutz beitragsfrei.
Auf Antrag können seit 2005 im Wege der Freiwilligen Versicherung gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Organisationen versichert werden.
ERWEITERUNG:
Ab voraussichtlich Oktober 2008 wird diese Möglichkeit auch auf ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Organisationen erstreckt, die nicht gewählt, aber beauftragt sind. Die Versicherung ist beitragspflichtig.
Dr. Thomas Molketin (BMAS) hat dies auf einer Fachtagung gemeinsam mit der VBG am 4.9.08 angekündigt. Dort hieß es pro Person und Jahr sei mit einem Beitrag von 2,73 Euro zu rechnen.
Weitere Informationen folgen sicher im Oktober….
Informationen zum bisherigen Stand von 2005 gibt in Form einer Broschüre beim BMAS:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/9924/zu__ihrer__sicherheit__unfallversichert__im__ehrenamt.html
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