Die Überarbeitung der
EU-Arbeitsschutzrichtlinie (2003/88/EG) ist schon seit längerer Zeit ein Thema für
die Eurokraten in Brüssel. Neu hingegen ist die Idee, die seit 2003 geltende
Arbeitszeitrichtlinie über die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auch
auf das Ehrenamt zu übertragen. Demzufolge ist der zuständige EU-Kommissar László
Andor der Meinung, dass in der Rahmenrichtlinie künftig besondere Bestimmungen
z.B. für Feuerwehrangehörige festzuschreiben seien und zwar auch für
Freiwillige. Dem Vernehmen nach könnte die Anrechnung von Arbeitszeiten
insbesondere dann gelten, wenn Ehrenamtliche solche Tätigkeiten ausüben, die
auch von Angestellten und Beamten wahrgenommen werden, wie dies etwa bei den
Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten oder den Hilfsorganisationen der
Fall ist. Eine gesetzliche Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements in eine
maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde jedoch z.B.
die Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich engagierten in ganz Europa einschränken,
da für die Ehrenamtlichen, die einen Vollzeitjob haben, die Möglichkeit sich zu
engagieren auf wenige Wochenstunden begrenzt werden könnte.
Bis Herbst 2012 läuft die Konsultation
der Sozialpartner über die Ausgestaltung der überarbeiteten
Arbeitsschutzrichtlinie. Wird keine Einigung erzielt, wird die Europäische
Kommission wie bereits nach dem Scheitern der Verhandlungen 2009 einen neuen Vorschlag
unterbreiten. Auf diesen Prozess gilt es deshalb im Interesse allen freiwillig
engagierten Einfluss zu nehmen.
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