Freitag, April 13, 2012

Zukünftig weniger Freiwillige in Europa durch aufgrund verschärfter Arbeitsschutzregelungen?

Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie (2003/88/EG) ist schon seit längerer Zeit ein Thema für die Eurokraten in Brüssel. Neu hingegen ist die Idee, die seit 2003 geltende Arbeitszeitrichtlinie über die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auch auf das Ehrenamt zu übertragen. Demzufolge ist der zuständige EU-Kommissar László Andor der Meinung, dass in der Rahmenrichtlinie künftig besondere Bestimmungen z.B. für Feuerwehrangehörige festzuschreiben seien und zwar auch für Freiwillige. Dem Vernehmen nach könnte die Anrechnung von Arbeitszeiten insbesondere dann gelten, wenn Ehrenamtliche solche Tätigkeiten ausüben, die auch von Angestellten und Beamten wahrgenommen werden, wie dies etwa bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten oder den Hilfsorganisationen der Fall ist. Eine gesetzliche Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements in eine maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde jedoch z.B. die Einsatzfähigkeit der ehrenamtlich engagierten in ganz Europa einschränken, da für die Ehrenamtlichen, die einen Vollzeitjob haben, die Möglichkeit sich zu engagieren auf wenige Wochenstunden begrenzt werden könnte.
Bis Herbst 2012 läuft die Konsultation der Sozialpartner über die Ausgestaltung der überarbeiteten Arbeitsschutzrichtlinie. Wird keine Einigung erzielt, wird die Europäische Kommission wie bereits nach dem Scheitern der Verhandlungen 2009 einen neuen Vorschlag unterbreiten. Auf diesen Prozess gilt es deshalb im Interesse allen freiwillig engagierten Einfluss zu nehmen.

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