Freitag, Februar 24, 2012

Hilfreiche Broschüre zum Umgang mit Vergütung im Ehrenamt erschienen

Arbeitshilfe „Der Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht“ bietet gut sortierte Informationen und Muster

Traditionell wird freiwilliges Engagement mit Unentgeltlichkeit verbunden. Doch gerade in den letzten Jahren ist die Zahl derjenigen Möglichkeiten, die als Anerkennung des freiwilligen Engagements eine Vergütung in Geld vorsehen, deutlich angestiegen.

In der Praxis wird die Gewährung von Vergütungen zum einen als Weg gesehen, das Interesse bestimmter Personengruppen an einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu wecken, zum anderen sollen bereits engagierte Personen in den Einrichtungen gehalten werden. Dabei entstanden jedoch einige Vergütungsformen und -modelle, die die Grenze zwischen freiwilligem Engagement und Erwerbsarbeit verschwimmen lassen. Besonders pauschale Aufwandsentschädigungen, geringfügige Bezahlungen und im Rahmen der steuerlich begünstigten Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale (§ 3 Nummern 26, 26a EStG) gezahlte Honorare und Vergütungen erweisen sich bei der Abgrenzung zwischen Ehrenamts- und Erwerbsarbeit als problematisch. Eine fehlerhafte Einordnung der Tätigen kann mit erheblichen Folgen, insbesondere mit finanziellen Einbußen, für die gemeinnützigen Träger verbunden sein.

Bei der Planung und konkreten Ausgestaltung der Freiwilligenarbeit sind daher die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen sowie die Voraussetzungen für etwaige steuerliche Privilegierungen zu berücksichtigen. Mit der Broschüre „Der Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht“ (erstmalig erschienen im Februar 2012) stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. nunmehr einen Leitfaden zur Verfügung, der gemeinnützigen Einrichtungen als rechtliche Orientierung und gleichzeitig als praktische Arbeitshilfe dient.

Die Broschüre steht zum Download unter

Druckexemplare können beim Paritätischen Gesamtverband, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin oder per E-Mai unter organisationsrecht@paritaet.org angefordert werden.

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