Arbeitshilfe „Der
Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und
steuerrechtlicher Sicht“ bietet gut sortierte Informationen und Muster
Traditionell wird freiwilliges Engagement mit Unentgeltlichkeit
verbunden. Doch gerade in den letzten Jahren ist die Zahl derjenigen Möglichkeiten,
die als Anerkennung des freiwilligen Engagements eine Vergütung in Geld
vorsehen, deutlich angestiegen.
In der Praxis wird die Gewährung von Vergütungen zum einen als Weg
gesehen, das Interesse bestimmter Personengruppen an einer ehrenamtlichen
Tätigkeit zu wecken, zum anderen sollen bereits engagierte Personen in den
Einrichtungen gehalten werden. Dabei entstanden jedoch einige Vergütungsformen
und -modelle, die die Grenze zwischen freiwilligem Engagement und Erwerbsarbeit
verschwimmen lassen. Besonders pauschale Aufwandsentschädigungen, geringfügige
Bezahlungen und im Rahmen der steuerlich begünstigten Übungsleiter- oder
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nummern 26, 26a EStG) gezahlte Honorare und Vergütungen
erweisen sich bei der Abgrenzung zwischen Ehrenamts- und Erwerbsarbeit als
problematisch. Eine fehlerhafte Einordnung der Tätigen kann mit erheblichen
Folgen, insbesondere mit finanziellen Einbußen, für die gemeinnützigen Träger
verbunden sein.
Bei der Planung und konkreten Ausgestaltung der Freiwilligenarbeit
sind daher die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen sowie die
Voraussetzungen für etwaige steuerliche Privilegierungen zu berücksichtigen.
Mit der Broschüre „Der Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-,
sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht“ (erstmalig erschienen im
Februar 2012) stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
nunmehr einen Leitfaden zur Verfügung, der gemeinnützigen Einrichtungen als rechtliche
Orientierung und gleichzeitig als praktische Arbeitshilfe dient.
Die Broschüre steht zum Download unter
Druckexemplare können beim Paritätischen Gesamtverband,
Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin oder per E-Mai unter organisationsrecht@paritaet.org angefordert werden.
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