Donnerstag, Mai 15, 2008

Altersdiskriminierung im Ehrenamt

Zum Thema Ehrenamt und Alter bin ich auf die Seite des Büros gegen Altersdiskriminierung gekommen.

Hier im Land gibt es ein Gesetz gegen Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, abgekürzt AGG), das aber lediglich vor Altersdiskriminierung im Arbeits- und Berufsleben, beim Abschluss von privaten Versicherungen und bei Massengeschäften schützt. Daraus resultiert, dass im Bereich EHRENAMT ANDERE darüber entscheiden, ob Ehrenamtliche das „richtige“ oder „falsche“ Alter haben.

Auf dieser Seite werden Betroffene dazu eingeladen ihrem Ärger Luft zu machen, in dem Sie die Öffentlichkeit darüber informieren. Nicht nur im Bereich des Ehrenamtes – auch in anderen Bereichen wie Gesundheit, Finanzen, Image und noch weitere.

Die Fallbeispiele sind wirklich interessant und informieren u.a. darüber, wie Sie auf keinen Fall mit Ehrenamtlichen umgehen sollten. Da aus der Sicht der Betroffenen geschrieben wird hat es meiner Meinung nach noch mal eine andere Wirkung.

Beispiele:
- Ehrenamtliches Vorelsen nur bis 50...
- Telefonseelsorge: Altersbegrenzung im Ehrenamt...
- Wer über 50 ist wird nicht mehr eingeladen...



Also einfach mal reinschauen und Sie werden sich wundern, wie Menschen, vor allem die über 50 jährigen diskriminiert werden. Heutzutage nur schwer nachvollziehbar, nach dem doch bekannt ist, welch gesellschaftlicher Schatz diese Personengruppe darstellt, mal davon abgesehen, was eine solche Diskriminierung für Menschen bedeutet.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Dass es Altersgrenzen für formale Ehrenämter wie Schöffen gibt, wusste ich. Aber dass es auch für freiwillige Tätigkeiten wie Telefonseelsorge, Helfen im Krankenhaus usw. Altersgrenzen gibt, war mir unbekannt. Angesichts des demographischen Wandels und der Tatsache, dass auch die älteren/alten Menschen dringend für freiwillige Tätigkeiten gebraucht werden, finde ich ein solches Vorgehen der gemeinnützigen Träger kontraproduktiv und, bezogen auf den Einzelfall, auch sehr verletzend.