Donnerstag, Februar 21, 2013

Vorstände verzweifelt gesucht

Ob Musik, Sport, oder Gärtnern - das Vereinsleben ist vielseitig und bietet vielen Menschen eine Abwechslung vom Trubel des Alltags. Aber jeder zweite Club hat Probleme damit, Freiwillige für die Arbeit im Vorstand zu finden.

Das prinzipielle Problem, Freiwillige für ein Vorstandsamt zu finden, wird ergänzt von der Schwierigkeit, für die Ehrenämter hinreichend Qualifizierte zur Mitarbeit zu bewegen. Besonders häufig klagen Sportvereine, in denen mit Abstand die meisten Münsteraner organisiert sind, über diese Probleme. 54 Prozent haben Besetzungsschwierigkeiten.

Mehr Infos? Download Forschung Robert-Bosch-Stiftung aus 2012:

Freitag, Februar 15, 2013

Berlinale-Zeit ist Film-Zeit

Die Berlinale läuft und auch so haben auch wir uns nach Filmen umgeschaut.
Und siehe da, es gibt was Aktuelles:
Kampagne für Kinder - Augsburger Puppenkiste wirbt für Ehrenamt
Wenn es brennt, hoffen wir darauf, dass jemand kommt und löscht, wenn eine Naturkatastrophe den Lebensmittelpunkt zerstört, hoffen die Opfer darauf, dass jemand Unterschlupf und Essen anbietet.
Diese Hilfe wäre ohne die 12 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland undenkbar. Damit sich auch kommende Generationen für eine soziale Gesellschaft engagieren, hat die Augsburger Puppenkiste zusammen mit dem Innenministerium eine interessante Initiative gestartet.

Montag, Februar 11, 2013

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Der Weg für das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" ist frei (Drucksache 17/12123; vormals "Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts"). Nach der Abstimmung mit den Bundesländern haben am 16. Januar 2013 im Finanzausschuss des Bundestages CDU/CSU, SPD und FDP für den Entwurf gestimmt. Die Fraktionen von B90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE enthielten sich. Jetzt muss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz noch verabschieden.
So sieht der Entwurf nun aus: Rückwirkend zum 1. Januar 2013 werden unter anderem die Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 720 Euro jährlich angehoben. Gemeinnützige Organisationen können künftig auch flexibler mit ihren Mitteln umgehen: Die zeitnahe Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert und bei der Bildung freier Rücklagen kann der nicht ausgeschöpfte Höchstbetrag in den folgenden zwei Jahren nachgeholt werden. Vorstände, die ehrenamtlich tätig sind oder deren Vergütung die Höhe der Ehrenamtspauschale nicht übersteigt, haften für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt auch für Vereinsmitglieder. Die Beweislast des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit liegt beim Geschädigten.
Weitere Neuerungen betreffen das Stiftungswesen: Neu errichtete Stiftungen können ein Jahr länger Erträge wieder dem Vermögen zuführen, anstatt sie für die Verfolgung ihres Stiftungszwecks auszugeben. Gesetzlich klargestellt ist jetzt, dass Zuwendungen in das Vermögen von Stiftungen von zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Erstmals gesetzlich geregelt wird die Verbrauchsstiftung. Während Stiftungen bislang ihr Vermögen dauerhaft erhalten müssen, ist es jetzt möglich, Stiftungen zu gründen, die nach frühestens zehn Jahren das Vermögen für die Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke aufbrauchen können. Auch das sogenannte Endowment-Verbot wird aufgehoben. Stiftungen konnten bislang selbst nicht stiften. Die neue Regelung erlaubt es ihnen, aus ihren zeitnah zu verwendenden Mitteln anderen Stiftungen Zuwendungen in das Vermögen zuzuführen. Voraussetzung ist, dass beide Stiftungen die entsprechenden satzungsgemäßen Stiftungszwecke haben.
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712123.pdf
www.bundestag.de/.../120-10_12_2012-__A_GemEntBG__E-Mail_.pdf
dip.bundestag.de/btd/17/120/1712037.pdf

Quelle: Nachrichtendienst Bürgergesellschaft Januar 2013