Freitag, August 26, 2011

Ohne Wohnung was nun?


Diese Seite hilft Menschen, die ohne Wohnung sind und sich zum Thema informieren möchten.

http://www.ohnewohnung-wasnun.de/

„Willkommen,,,,,, im Online-Verzeichnis der Sozialen Dienste und Einrichtungen der Deutschen Wohnungslosenhilfe. Für Obdachlose und Menschen in Existenznotlagen und Lebensangst mit Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und der Existenzsicherung nach §§ 67ff SGB XII in der Bundesrepublik Deutschland.
Informationen und Hilfen aus erster Hand.“ von Richard Brox

Richard Brox hat auf dieser Seite Informationen für Menschen, die ohne Wohnung sind, zusammengetragen.
Er gibt praktische Tipps, informiert wo man sich in Deutschland (Osten, Westen, Süden, Norden) hinwenden kann, in dem er u.a. Beratungs- und Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose kurz beschreibt.


Richard Brox selbst lebt sein Jahre auf der Strasse und betreut und gepflegt die Seit mit viel Engagement und aktualisiert sie regelmäßig.

Er hat auch eine eigen Seite, zu finden unter http://www.kurpfaelzer-wandersmann.de/

Dort sagt er über sich: „Mit Unterbrechungen bin ich seit 1986 Wohnungslos und ohne festen Wohnsitz. Seit 10 Jahren bezeichne ich mich selbst als ein Berber. Berber sind Menschen die bewusst als Obdachlose ohne festen Wohnsitz "Andersleben" und von Ort zu Ort ziehen. Den Lebensunterhalt verdienen Berber mit Tagelöhner- und Gelegenheitsarbeiten, Betteln, Tages- und Wochenendsätzen.“

Es ist ein…
„Tagebuch vom Leben am Rand. Einblicke in den Abgrund der gesellschaftlich, sozialen Ausgrenzung.“








Donnerstag, August 18, 2011

„MACH ES SELBER“ – Do it Yourself!


Die Financial Times hat vor kurzem eine Serie eröffnet, die seit dem 3.August über unterschiedlichste Formen von Bürgerengagement berichtet.
„Wut war gestern: seit der Staat sich aus immer mehr Aufgaben zurückzieht, nehmen Bürger und Unternehmen ehemals öffentliche Dienstleistungen selbst in die Hand.“ Und berichten abwechslungsreich über verschiedene Beispiele dafür: wie einem öffentlichen Schwimmbad, dass dem Bürgermeister anteilig gehört, einem Kindergarten von Mittelständlern, von privaten „Rangern“ oder einem Verein, der Volksentscheide auf Bundesebene möglich machen will.
Weiterstöbern?:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:mach-es-selber/60086739.html



Montag, August 15, 2011

Steuerfreies Einkommen für Ehrenamtliche Tätigkeiten

Für ehrenamtliche Nebeneinkünfte die mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Organisationen fördern, gibt es einen Steuerfreibetrag nach §3 Nr.26a Einkommenssteuergesetz (EStG) von 500€ jährlich.

Die Übungsleiterpauschale wird im §3 Nr.26 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt und liegt bei 2100€ jährlich. Von dieser Regelung provitieren können nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten so wie künstlerischen Tätigkeiten und Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Übersteigt das Einkommen den Betrag, so muss nur das Einkommen versteuert werden, das über dem Betrag liegt. Dafür können notwendige Ausgaben nur abgezogen werden, soweit diese die 2100€ übersteigen.

Sonntag, August 07, 2011

Der Bundesfreiwilligendienst


In den letzten Wochen hat es viel Kritik am neuen Bundesfreiwilligendienst gegeben. Darum soll es heute hier nicht gehen.
Heute wollen wir darauf schauen, was zu beachten ist, wenn man den Bundesfreiwillligendienst machen will.
Also erst mal:


Wer kann den Dienst machen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Dies gilt auch für Ausländer, sofern sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die ihnen die Aufnahme der Arbeit erlaubt
.

Wie lange dauert der Dienst?

Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden.
Eine Menge an Informationen erhält man auf der Seite der Bundesregierung zum Bundesfreiwilligendienst:


Dort findet man auch eine Platzbörse, die es einem erlaubt bundesweit nach Einsatzstellen in den verschienden Bereichen schnell und übersichtlich zu suchen. Eine Verknüpfung mit Landkarten gibt einem die Möglichkeit die jeweilige Einsatzstelle schnell zu finden.
Unter dem Stichwort "Oft gestellte Fragen" findet man eine ganze Reihe von Informationen. Leider muß gesagt werden, dass dieser Teil der Seite nicht optimal organisiert ist, die wirkliche Fülle an Informationen erhält man erst, wenn man unten auf der Seite auf den kleinen Link
"Bundesfreiwilligendienst von A bis Z" klickt. Zur Erleichterung hier der direkte Link zu diesem Teil der Seite.


Unter dem Stichwort Einsatzfelder gibt es eine kurzen Überlick über die wesentlichen Einsatzfelder des Bundesfreiwilligendienstes. Diese sind:

- der soziale Bereich
- der ökologische Bereich
- der kulturelle Bereich
- der Sport
- die Integrationsarbeit

Hier werden kurze Beispiele für Einsatzorte gegeben. Das geht dann so:
"Lena F. macht ihren Bundesfreiwlligendienst in der Nachmittagsbetreuung einer Gesamtschule"
Auf der Seite wird auch eine Hotline angeboten, allerdings geht aus der Seite nicht klar hervor, wann diese Hotline besetzt ist.
Die Nummer ist

0221 - 36 73 0

So, und dann gibt es noch einen Bereich für Träger und Einsatzstellen. Wer eine Stelle anbieten will, kan sich hier informieren und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, diese auch direkt in das Protal einstellen.